Flächennutzungsplan Markt Peiting

Aufgabe des Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan, sowie einem Teilflächennutzungssplan Windkraft ist die Darstellung der städtebaulichen Entwicklung für den Markt Peiting mit den Ortsteilen Birkland und Herzogsägmühle. Die Entwicklung ist in verschiedenen Füllflächen abgebildet, hier zeigen die verschiedenen Farben die voraussichtlich geplante und bestehende Bodennutzung (z.B. Wohngebiete, Gewerbegebiete, usw.). Der Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt. Der FNP verfolgt einen Planungshorizont von 10-15 Jahren und trifft aus diesem Grund keine ganz genauen Aussagen, da die Entwicklungsbedürfnisse der Gemeinde über diesen Zeitraum nicht komplett vorhersehbar sind. Die Flächendarstellung mit z.B. Wohnbebauung räumt kein direktes Baurecht ein, dies wird durch das weitere Planungsinstrument Bebauungsplan erreicht. Er wird durch Änderungsverfahren in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Teilflächennutzungsplan Windkraft

Die sich zunehmend abzeichnende Notwendigkeit von alternativen Energiequellen als Voraussetzung für eine Abkehr von den ökologisch schädlichen, knapp und teuer werdenden fossilen Brennstoffen Öl, Gas und Kohle führt zu der auch in Mitteleuropa immer intensiveren Nutzung der Windenergie zur Stromgewinnung.

Mit der technischen Weiterentwicklung von Windkraftanlagen mit dem Ergebnis einer inzwischen auch für die Windverhältnisse in Süddeutschland erreichbaren Wirtschaftlichkeit zeichnet sich eine gesteigerte Nachfrage nach Standorten für Windkraftanlagen auch im Markt Peiting ab.

Deshalb hat der Markt Peiting die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ beschlossen, um nach den bestmöglich geeigneten Standorten für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet  zu suchen. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Windkraftanlagen zu steuern durch Ausweisung geeigneter Standortflächen, die für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen. Dabei soll der Nutzung der Windenergie substanziell Raum verschafft werden. Im übrigen Gemeindegebiet wird die Errichtung von Windkraftanlagen dagegen ausgeschlossen.