Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden für jeweils sechs Jahre direkt gewählt.

Pater Joyice ist Vorsitzender dieses Gremiums. Unterstützt wird er bei dieser Aufgabe durch den Kirchenpfleger.

Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung zählen die Genehmigungen des jährlichen Haushaltsplans sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. In ihren Zuständigkeitsbereich fällt auch die Verantwortung für die Immobilien und deren Unterhalt, die Pflege des kirchlichen Waldes, die Verwaltung des kirchlichen Friedhofs und die Verantwortung für angestelltes Personal (Meßnerin, Organist, Leichenwärter etc.).

Von der Kirchenverwaltung beschlossene Maßnahmen werden vom Vorstand oder Kirchenpfleger vollzogen. Dem Kirchenpfleger obliegt insbesondere das Haushalts- und Rechnungswesen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung eines Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses.

Die Kirchenverwaltung arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem Pfarrgemeinderat zusammen und unterstützt diesen bei den verschiedenen Anlässen z. B. der Fronleichnamsprozession, beim Auf- und Abbau der Weihnachtskrippe, beim Auf- und Abbau des heiligen Grabes, der Organisation des Pfarrausfluges.