Der Markt Peiting führt seit November 2025 eine kommunale Wärmeplanung durch.

Bei der Ausarbeitung des kommunalen Wärmeplans wird der Markt Peiting  durch die  Lechwerke AG , sowie von  greenventory GmbH aus Freiburg unterstützt.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Herr Christian Hack
Telefon: 08861/599-40
E-Mail: christian.hack@peiting.de

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

 

verwendete Fotos: Quelle Internet

Der Startschuss ist mit dem Beschluss des Marktgemeinderates im November 2025 gefallen.

Seit dieser Zeit werden Daten gesammelt, und analysiert.

Es ist beabsichtigt, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen (ca. Juni 2026) die Potenzialanalyse dem Marktgemeinderat und der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

 

 

 

 

 

  1. Bestandsanalyse
  • Erfassung, wie viel Wärme aktuell verbraucht wird (für Heizung, Warmwasser, Industrieprozesse)
  • Dokumentation der vorhandenen Heizungsanlagen und Energiequellen
  • Ermittlung, wie viel CO2 durch die Wärmeversorgung ausgestoßen wird
  • Sammlung von Daten zu Gebäuden (z.B. Baujahr, Energieeffizienz)
  1. Potenzialanalyse
  • Prüfung, welche erneuerbaraen Energiequellen vor Ort nutzbar sind
  • Untersuchung, wo Abwärme (z.B. aus Industrie) genutzt werden kann
  • Berechnung, wie viel Energie durch Gebäudesanierungen eingespart werden könnte
  • Ermittlung von Möglichkeiten zur Wärmespeicherung
  1. Zielszenario
  • Wärmeplan als Planungsinstrument
  • Einteilung der Gemeinde in Gebiete mit unterschiedlichen Versorgungslösungen
  • Bestimmung, wo Wärmenetze sinnvoll sind und wo einzelne Lösungen (z.B. Wärmepumpe)
  1. Maßnahmen
  • durch jeden Bürger

Die Wärmeplanung gibt Empfehlungen und zeigt Perspektiven auf. Sie verpflichtet Sie nicht zu einem Heizungstausch.

Der Austausch Ihrer Heizungsanlage ist nicht zwingend an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.

  • durch die Kommune

Umsetzung der dort festgelegten Wärmenetze etc. bis ins Jahr 2045

Durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ müssen Kommunen in Deutschland einen kommunalen Wärmeplan erstellen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das wesentliche Schritte aufzeigt, um eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung im Ortsgebiet langfristig sicherzustellen. Der Wärmeplan dient dabei als allgemeiner Fahrplan, der erste Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Akteure liefert.

 

 

 

 

Häufig gestellte Fragen und Informationen:

Wer ist bei der Erstellung des Wärmeplans beteiligt?

Eine Vielzahl an verschiedenen Akteuren sind beteiligt: Die Kommune als planungsverantwortliche Stelle selbst, darüber hinaus Energieversorger/Netzbetreiber/Stadtwerke, Unternehmen, Industriebetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Gebäudeeigentümer, die Schornsteinfegerinnung, externe Fachleute und weitere Stakeholder. Die planungsverantwortliche Stelle für die Wärmeplanung entwickelt individuelle Strategien, um maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte für ihre jeweiligen Gebiete zu erstellen. Diese Konzepte nehmen die spezifischen regionalen Anforderungen und Potenziale in Betracht. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Wärme im Gegensatz zu Strom nur über begrenzte Entfernungen effizient transportiert werden kann. Aus diesem Grund wird danach angestrebt, die benötigte Wärme vorrangig aus lokal verfügbaren Wärmequellen zu beziehen.

Welche Faktoren beeinflussen den kommunalen Wärmeplan?

Der kommunale Wärmeplan wird unter anderem beeinflusst durch

  • nutzbare Wärmequellen
  • Art und Maß der bestehenden Bebauung
  • aktuellen Wärmebedarf, Art der Wärmeerzeugung und Energieträger
  • aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsquoten
  • geplante Neubauten und Quartiere
  • bestehende Wärmenetze und Netzinfrastruktur
  • Topografie

 

 

 

 

 

Der Wärmeplan enthält keine rechtlich verbindlichen Garantien oder Verpflichtungen zur Errichtung oder zum Anschluss an Wärmenetze. Er dient den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Interessierten zur Information und Orientierung. Gesetzliche Vorgaben zum Betrieb fossiler Heizungen und Fristen für deren Austausch entstammen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes und sind von der Wärmeplanung nicht in direkter Weise betroffen.

Entstehen Pflichten durch die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung?

Nein! Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum unmittelbaren Wechsel der Heizung. Es gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümer hervor. Durch ein Kommunikationskonzept sollen die Bürgerinnen und Bürger während des gesamten Konzeptionsprozesses transparent über die potenzielle Zukunft ihrer lokalen und regionalen Wärmeversorgung informiert werden, sodass am Ende des Planungsprozesses deutlich mehr Klarheit über die potenzielle Zukunft der Wärmeversorgung herrscht. Somit können die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt am wirtschaftlichsten sein wird.

 

 

Welche erneuerbaren Energien spielen eine Rolle und welches Potenzial steht zur Verfügung?

Eine maßgebliche Rolle spielen erneuerbare Energien wie zum Beispiel

  • grüne Gase (z. B. Wasserstoff, Biomethan)
  • Biomasse
  • unvermeidbare Abwärme
  • erneuerbarer Strom
  • Geothermie
  • Umweltwärme
  • Solarthermie
  • Abwasserwärme

Das genaue Potenzial für jede erneuerbare Energiequelle variiert je nach Standort und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Ressourcen (Potenzialanalyse) ist daher wichtig, um das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in der kommunalen Wärmeplanung zu bestimmen.

Welche Daten werden für die kommunale Wärmeplanung genutzt? Welche zusätzlichen Daten werden benötigt?

Es werden nur bereits vorhandene Daten, die nach Wärmeplanungsgesetz genutzt werden dürfen, genutzt. Sie liegen den öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor, werden von den Unternehmen vor Ort abgefragt oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen und eingeholt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln. Eine persönliche Datenerhebung vor Ort ist ausgeschlossen.

Alle erhobenen Daten unterliegen dabei stets der strengen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Durch die Erhebung der Daten kann eine solide Grundlage für eine verlässliche Aussage, welche Gebiete sich für eine bestimmte Wärmeversorgungsart eignen, geschaffen werden. Diese Daten machen sichtbar, ob in bestimmten Teilgebieten ein Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudebereich oder den Ausbau / Erbau von Wärme- oder Wasserstoffquellen/-netzen besteht. Rechtliche Pflichten für die Gebäudeeigentümer:innen sind damit nicht verbunden. Es geht bei der Wärmeplanung insgesamt darum, der Kommune einen Überblick darüber zu geben, wie die Wärmeversorgung innerhalb ihres Gebietes aktuell organisiert wird und welche Potenziale bestehen.

Ich habe einen Gewerbe-/Industriebetrieb und möchte Daten für die Potenzialanalyse beisteuern oder ich könnte Abwärme oder Stromüberschuss abgeben:

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Kurzgutachten Eignungsprüfung vom Bayerischen Staatsministerium

Eignungsprüfung (Erstellt durch LEW und greenventory)

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