Mit dem Flexirentengesetz sollen die Möglichkeiten, Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ergänzen, verbessert werden. Arbeit und Rente sollen künftig besser miteinander kombinierbar sein.

Deshalb wird das Teilrenten-  und Hinzuverdienstrecht bei den vorgezogenen Altersrenten und den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1. Juli 2017 neu gestaltet.

Insbesondere werden die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen von einer jährlichen Betrachtungsweise abgelöst und eine stufenlose Anrechnung von Hinzuverdienst auf die Renten eingeführt.

Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“, oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.