Anpflanzungen im öffentlichen oder privaten Bereich bereichern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei.
Witterungsbedingt ist derzeit ein starkes Wachstum von Bäumen, Hecken und Sträuchern sowie Unkraut auf Gehwegen und Straßenrändern zu beobachten. Durch überhängende Bäume und Sträucher auf Gehwegen und Straßen sowie Parkbuchten kommt es häufig zu Verkehrsgefährdungen.
Gehsteige, die durch wuchernde Anpflanzungen aus den angrenzenden Grundstücken zu schmal geworden sind, zwingen beispielsweise Fußgänger dazu, plötzlich die Fahrbahn zu betreten. Durch zugewachsene Straßenschilder treten Verwirrungen auf, die zu Unfällen führen können.
Unkraut wuchert aus den Ritzen der Regenrinne zwischen dem Bürgersteig und der Straße. Dies verhindert den zügigen Ablauf des Regenwassers bei den immer mehr auftretenden Starkregenereignissen.
Daher weist der Markt Peiting alle Grundstückseigentümer dringend darauf hin, spätestens im September – rechtzeitig zum Schulbeginn – die eigenen Grundstücke auf entsprechenden Bewuchs zu prüfen und entsprechend zuzuschneiden.
Nichtsdestotrotz muss bereits jetzt schon der Personen- und Verkehrsschutz beachtet werden.
Grundsätzlich müssen Bäume, Büsche und Hecken von Grundstückseigentümern soweit zurückgeschnitten werden, dass sie niemanden gefährden. Die Regelungen und Informationen des Marktes Peiting können online unter (Link) Wissenswertes über „öffentlicher Verkehrsraum“ – Peiting.de eingesehen werden. Geh- und Radwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 m freizuschneiden und Straßen und Wege bis zu einer Höhe von 4,5 m. Für Hecken und Sträucher gilt, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen sollten. Die notwendigen Form- und Pflegeschnitte sind übrigens ganzjährig zulässig. Lediglich eine komplette Beseitigung oder ein radikaler Rückschnitt sind vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt.
Sehr wichtig ist es aber auch, den Bewuchs am Straßenrand, zu entfernen. Gras und Unkraut, sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen sind weg zu nehmen, soweit es aus den Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Insbesondere nach einem Unwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen. Nur so kann verhindert werden, dass es zu Folgeschäden infolge eindringender Feuchtigkeit und Frost, oder gar zu Überflutungen kommen kann.
In § 6 und den dazugehörigen Anhängen der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ (Reinigungs- und Sicherungsverordnung des Marktes Peiting – Peiting.de ) ist geregelt, inwieweit jeder Bürger für die Reinhaltung der Straßen zuständig ist.
Um mögliche Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden, bitten wir Sie auch in Ihrem Interesse, über Ihre Grundstücksgrenze ragende Sträucher, Hecken und Bäume zurück zu schneiden und am Grundstück anliegende Straßenränder sauber zu halten.