St 2014, Brücke über den Mühlkanal in Schongau
Vervollständigen des Baugrubenverbaus am 29.10.2018
Wartung und Prüfung der Behelfsbrücke am 30. und 31.10.2018
Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung vom 29. – 31.10.2018

Am 29.10.2018 wird der Baugrubenverbau zur Herstellung des Widerlagers auf der Seite Schongau fertiggestellt. Aus Gründen der Arbeitssicherheit in der dann ca. 5 m tiefen Baugrube ist es erforderlich, bis zur Fertigstellung des Verbaues an diesem Tag, den Verkehr unter halbseitige Sperrung mit Ampelregelung über die Behelfsbrücke zu führen. Am 30. und 31.10. 2018, jeweils von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, wird die einspurige Behelfsbrücke gewartet und geprüft. Da die Brückenuntersicht und die beidseitig angeordneten Fachwerkträger der Brücke nur von der Fahrbahn aus mit einem mobilen Besichtigungsgerät geprüft werden können, muss die Behelfsbrücke gesperrt werden. Der Verkehr wird über die verbliebende Hälfte der Bestandsbrücke geführt. Die Verkehrsführung erfolgt ebenfalls eine über halbseitige Sperrung mit Ampelregelung. Da es sich bei der Behelfsbrücke aufgrund der Bauart um ein dynamisch stark beanspruchtes Bauteil handelt, muss diese jeweils im Abstand von 6 Monaten gewartet und geprüft werden.

Die Wartung und Prüfung ist Grundlage für die Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit der Brücke.

Wir bitten daher um Verständnis für die während der Arbeiten unumgänglichen Verkehrsbehinderungen und bitten, wegen der Staugefahr an dieser Stelle, den Bereich nach Möglichkeit großräumig zu umfahren.

Kontakt

Staatliches Bauamt Weilheim

Herr German Abenthum
0881 / 990 – 1167