Impfschutz im Auge behalten

Jetzt besonders wichtig: Zeckenschutz überprüfen und auffrischen lassen!

Schutzimpfungen können vor verschiedenen schweren Krankheiten bewahren. Damit die Wirksamkeit einer Impfung erhalten bleibt, ist es jedoch notwendig, in regelmäßigen Abständen nach oder auch neu zu impfen. Das gilt natürlich auch für die FSME-Schutzimpfung. Die gefährliche Krankheit wird vor allem durch Zecken übertragen, die jetzt bereits wieder aktiv sind!

Eine FSME-Impfung zum Schutz vor Gehirnhautentzündung muss bei einem Zeckenstich nach drei bis fünf Jahren aufgefrischt werden. Die Kosten für diese von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Es fällt auch keine Praxisgebühr an. Während viele Menschen an die erste und auch noch an die zweite Impfung denken, wird die zur Grundimmunisierung notwendige dritte Impfung mitunter jedoch vergessen. An die Auffrischungsimpfung nach drei bis fünf Jahren denken noch weniger Versicherte. Damit aber der Impfschutz erhalten bleibt, ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen nachzuimpfen! Die LKK Franken und Oberbayern rät deswegen: Achten Sie auf Ihren Impfschutz und kümmern Sie sich rechtzeitig um notwendige Auffrischungsimpfungen!  Falls Sie sich unsicher sind, ob und wann eine solche Nachimpfung notwendig ist, lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Bringen Sie auf jeden Fall Ihren Impfpass mit. So kann Ihr Arzt schnell feststellen, wann welche Impfungen notwendig sind. Falls erforderlich, kann Ihr Arzt genauere Informationen beim Hersteller des zuletzt geimpften Produktes erfragen.

Vom Arzt gründlich beraten lassen

Natürlich ist für eine Impfung immer eine Risiko–Nutzen–Abwägung wichtig. Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Arzt gründlich beraten, welche Impfungen für Sie und Ihre Familie notwendig und sinnvoll sind. Außerdem berät er Sie auch ausführlich über mögliche Impf-Reaktionen sowie über mögliche Nebenwirkungen oder Komplikationen. Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Risiko bei Weitem, besonders bei den jetzt wieder anstehenden Schutzimpfungen gegen FSME.

Impfpass verloren – Was jetzt?

Nach Auskunft des Robert-Koch-Institutes (RKI) empfiehlt die ständige Impfkommission bei Patienten ohne Impfausweis auf jeden Fall auf „Nummer sicher zu gehen“. Das heißt: Patienten ohne Impfpass sollen vom Arzt behandelt werden, als wären sie ungeimpft. Sie erhalten dann eine ihrem Alter entsprechende Grundimmunisierung.  Der Arzt soll, so das RKI, strikt dem empfohlenen Impfschema folgen, weil durch zusätzliche Impfungen keine besonderen Gesundheitsgefahren zu befürchten sind.

Borreliose

Gegen Borreliose, die zweite schwerwiegende von Zecken übertragbare Krankheit, kann nach wie vor nicht geimpft werden. Allerdings ist eine wirksame Behandlung mit Antibiotika möglich.  Die einzige vorbeugende Maßnahme gegen Borreliose ist es, zu verhindern, dass eine Zecke stechen kann. Hier schützt zum Beispiel geschlossene Kleidung, sowie Duschen und das Wechseln der Kleidung nach einem Aufenthalt im Freien.

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung hat eine Broschüre zum Thema „Zecken – der richtige Schutz“ herausgegeben. Dieser kann über das Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.lsv.de/fob/08service/service02/service022/service0223/index.html

Ein Zeckenstich – was jetzt?

Im Falle eines Zeckenstiches sollte die Zecke sofort und sachgerecht (Zeckenzange/Zeckenkarte) entfernt werden. Je länger sie saugen kann, desto größer die Infektionsgefahr. Beobachten Sie die Einstichstelle über einen Zeitraum. Tritt um die Einstichstelle im weiteren Verlauf eine deutlich abgrenzbare Rötung auf (bei Borreliose) oder stellen sich Krankheitszeichen ein, die auf eine FSME deuten (grippeähnliche Symptome, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit), suchen Sie bitte sofort einen Arzt auf. Ereignete sich der Zeckenstich während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und wird durch den Zeckenstich eine Krankheit übertragen, dann kann es sich um eine Berufskrankheit handeln. Weisen Sie ihren Arzt gegebenenfalls auf einen Zeckenbiss im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hin. Liegt der Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, meldet dies der Arzt der zuständigen Berufsgenossenschaft. Es ist deshalb wichtig, sich bei jedem Zeckenstich zu notieren, wann, wo und ggf. bei welcher Tätigkeit die Zecke zugestochen hat und welche Körperstelle betroffen ist.

 

LSV-Träger Franken und Oberbayern

Öffentlichkeitsarbeit