Bekanntmachung Sanierungssatzung

Der Marktgemeinderat Peiting hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 folgende Sanierungssatzung beschlossen:

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskernbereich“ der Marktgemeinde Peiting

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 erlässt die Marktgemeinde Peiting folgende Sanierungssatzung:

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Sanierungsgebiet liegen umfangreiche städtebauliche Missstände vor. Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen das Sanierungsgebiet umgestaltet und bestehende Missstände behoben bzw. wesentlich verbessert werden. Das insgesamt ca. 54,9 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Ortskernbereich“.

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan (Originalmaßstab M 1: 5.000, Stand: 30.07.2025) der Büros Städtebaumanufaktur und BHSF Architektur und Stadtplanung abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB finden keine Anwendung.

§ 4 Sanierungszeitraum

Die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskernbereich“ wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB zeitlich befristet.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Sanierungssatzung liegt ab dem Tag der Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht im Rathaus des Marktes Peiting, Hauptplatz 4, Zimmer 30, 86971 Peiting bereit. Die Sanierungssatzung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Peiting unter www.peiting.de einsehbar.

 

Peiting, 01.09.2025

 

Gunnar Prielmeier

Zweiter Bürgermeister

Geltungsbereich Sanierungsgebiet 30.07.2025

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: Bettina.Maesse@peiting.de