Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB i. V. m.
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 27.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 96 „MI Post- und Schongauer Straße “ auf zu stellen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurden die textlichen Änderungen nochmals überarbeitet:

Der vom Markgemeinderat in seiner Sitzung am 29.07.2025 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der Planklappe, sowie der Entwurf der Begründung sind auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de

vom 08.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025

abrufbar. Auch können die Unterlagen im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 31 während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 08861/599-56 vereinbart werden. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:

  • Begründung
  • Planteil Entwurf

Während der erneuten Auslegungsfrist kann jedermann lediglich Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgeben (farblich gekennzeichnet). Diese sollten elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt

 

Peiting, 31.07.2025

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

Quelle: Internet

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: bettina.maesse@peiting.de