Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 „MI Schongauer- und Poststraße“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung entfällt.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 27.02.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung sind auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de
vom 06.06.2025 bis einschließlich 06.07.2025
abrufbar. Auch können die Unterlagen im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 31 während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 08861/599-56 vereinbart werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:
- Begründung
- Planteil Entwurf
Während der Auslegungsfrist kann jedermann eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben.
Diese sollten elektronisch übermittelt werden (Bauamt-Vorzimmer@peiting.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Peiting, 30.05.2025
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister