Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Reitanlage an der Schnalzstraße“ beschlossen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung entfällt.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 16.04.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung sind auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting .de
vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024
abrufbar. Auch können die Unterlagen im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 31 während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:
- Begründung
- Planteil Entwurf
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Peiting, 06.05.2024
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister