Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in der Sitzung vom 06.05.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Langwand“ beschlossen.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Der Bebauungsplan und seine zahlreichen Änderungen erfüllen heute keine ordnende Funktion mehr, noch tragen sie dazu bei, eine gerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Die im Bebauungsplan zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke sind heute nahezu vollständig bebaut.
Wesentliche Auswirkungen sind:
- Die noch unbebauten Grundstücke Fl.Nr. 1792/7 und 2414 können nach Aufhebung des Bebauungsplans nach § 34 BauGB bebaut werden. Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erkennen.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de
vom 17.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025
zur Verfügung gestellt.
Auch können die Unterlagen im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 31 während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar.
Für eine Einsichtnahme der Unterlagen bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung unter 08861/599-56.
Äußerungen können während der genannten Frist bei der oben genannten Dienststelle vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Marktgemeinderat des Marktes Peiting getroffen.
Peiting, 10.06.2025
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister