Bekanntmachungen von Bauleitplänen

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit der Freischaltung der Plattform DiPlanung einen bedeutenden Schritt zur Digitalisierung der Bauleitplanung vollzogen. 

Ab 01.11.2026 werden alle Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange über die Plattform der DiPlanung erfolgen.

Dort haben künftig auch die Stellungnahmen zu erfolgen

DiPlanung (Digitale Planung Bayern) ist eine zentrale, webbasierte Plattform des Freistaats Bayern zur Digitalisierung und Vereinfachung der Bauleitplanung und raumbezogener Beteiligungsverfahren. 
Die drei Hauptkomponenten
  • DiPlan Portal: Dient als öffentliche Informationsplattform, über die Bürgerinnen und Bürger sowie Fachstellen Einsicht in rechtswirksame und rechtskräftige Planwerke erhalten. 

  • DiPlan Beteiligung: Ermöglicht die digitale Durchführung von Beteiligungsverfahren (z. B. für Träger öffentlicher Belange [TÖB] und die Öffentlichkeit), inklusive Abgabe und Auswertung von Stellungnahmen. 

  • DiPlan Cockpit: Verbindet das Portal und die Beteiligungsplattform und dient der internen Verfahrenssteuerung, Verwaltung von Stammdaten und Versionierung für Kommunen und Planungsbüros.

 

 

 

 

Quelle Internet

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: bauleitplanung@peiting.de

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: bauleitplanung@peiting.de

Quelle: Internet

Wichtigste gesetzliche Grundlagen
  • Onlinezugangsgesetz (OZG): Verpflichtet zur elektronischen Bereitstellung von Verwaltungsleistungen über zentrale Portale (§ 1a OZG).

  • Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG): Regelt die digitale Transformation und den elektronischen Rechtsverkehr in der bayerischen Verwaltung.

  • Baugesetzbuch (BauGB): Gibt den rechtlichen Rahmen für die Bauleitplanung und die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

  • Raumordnungsgesetz (ROG) & Planfeststellung: Binden Fachplanungen und Raumordnungsverfahren in die digitalen Abläufe ein.

  • IT-Planungsrat-Beschlüsse: Legen einheitliche technische Standards (wie XPlanung) fest.