Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden Sie gerne nochmals über die Gründe des Marktes Peiting für die ab 01. Januar 2024 durch den Marktgemeinderat Peiting beschlossene Erhöhung der Kita-Gebühren informieren und dabei auch auf verschiedene Themen / Fragen, die uns über die sozialen Medien erhalten haben, eingehen.

Warum ist die Anhebung der Kita-Gebühren aus gemeindlicher Sicht notwendig?

Der Markt Peiting hat für die Kita-Betreuung, die für die Gemeinde eine Pflichtaufgabe darstellt, in der Vergangenheit bis heute erhebliche Beträge aufgewendet.

Neben den Kosten für die eigenen Einrichtungen (Kindergarten Birkland, Therese-Peter-Haus für Kinder, Kindertagesstätte Sonnenschein bzw. früher Kindergarten am Rathaus) hat die Gemeinde auch die Einrichtungen der freien Träger von Kita-Einrichtungen am Ort über gesetzlich vorgeschriebene Zuschüsse und zum Teil auch zusätzlich über vertraglich vereinbarte Kostenübernahmen von deren tatsächlichen Defiziten zu unterstützen.

In der Vergangenheit konnte dies aufgrund unserer guten Haushaltslage, die sich jetzt leider aus verschiedenen Gründen deutlich negativer darstellt, dargestellt werden.

Wir möchten zur Verdeutlichung folgend nur die tatsächlichen Saldo-Beträge (nach Abzug von staatlichen Fördermitteln und evtl. Kita-Gebühren), die der Markt Peiting für die Kitas im Haushalt aufzubringen hat, benennen und die bisherige und künftige erwartete Steigerung dieser Beträge aufzeigen.

Man sieht anhand der Aufstellung deutlich, dass sich die vom Markt Peiting aufzubringenden Kosten in den letzten Jahren deutlich erhöht haben.

Neben der steigenden Personalzahl in den gemeindlichen Einrichtungen (für die Schaffung weiterer Gruppen), spürt die Kommune ebenfalls die stark steigenden Personalkosten sowie die gestiegenen Kosten für Energie, Reinigung, etc.

Zum Hinweis: In den gemeindlichen Kitas werden vermutlich im Jahr 2023 umgerechnet 43,29 Vollzeitstellen im pädagogischen Bereich bestehen. Der von den Tarifvertragsparteien in diesem Jahr beschlossene Inflationsausgleich wird in 2023 mit insgesamt 2.560 EUR pro Vollzeitstelle zu Buche schlagen, dies sind in Summe im Jahr 2023 gesamt ca. 110.800 EUR für das gemeindliche pädagogische Personal.

Zudem sollen ca. 6,5 zusätzliche Vollzeit-Stellen im pädagogischen Bereich geschaffen werden, um die Erhöhung der Gruppenanzahl in den Einrichtungen zu ermöglichen. In Summe entspricht diese Mehrung einer Personalkostensteigerung von rund 300.000 EUR (inkl. Sozialversicherungsbeiträge AG, etc.).

Am Rande erwähnt sei noch, dass ab Juli 2022 zudem eine sog. „Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage“ in Höhe von 180 EUR / Monat für das pädagogische Personal (mit Ausnahme einiger Leitungsfunktionen) von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde. Diese Zulage verursacht bei ca. 40 betroffenen Vollzeitstellen einen Personalkostenaufwand (inkl. Sozialversicherungsbeiträge AG, etc.) von jährlich rund 82.000 EUR.

Im Jahr 2024 wird in den Monaten Januar und Februar der Restbetrag des Inflationsausgleiches in Höhe von monatlich 220 EUR an die Mitarbeiter/innen in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen zur Zahlung fällig, d. h. insgesamt ca. 19.050 EUR.

Ab dem 01.03.2024 erfolgt dann die von den Tarifvertragsparteien beschlossene Tabellenentgelterhöhung im öffentlichen Dienst. Dies bedeutet für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich eine Steigerung der Entgelte von ca. 12 %. Für den Markt Peiting wird dies eine jährliche Mehrbelastung bei den Personalkosten im pädagogischen Bereich von rund 333.000 EUR bedeuten (inkl. Sozialversicherungsbeiträge AG, etc.).

Ebenso gilt der abgeschlossene Tarifvertrag bezüglich der Entgelte im öffentlichen Dienst lediglich bis Ende des Jahres 2024. Es steht zu erwarten, dass die Tabellenentgelte ab dem 01.01.2025 weiter erhöht werden.

Wir gehen nach jetziger Planung und trotz der deutlich erhöhten Kita-Beiträge davon aus, dass der Markt Peiting im Jahr 2024 einen Gesamtkostenbeitrag für die gemeindlichen Kitas und die Kitas der freien Träger in Höhe von ca. 3 Mio. EUR zu leisten haben wird. Rund 1.910.000 EUR entfallen dabei auf die gemeindlichen Einrichtungen, der Rest auf die Einrichtungen der freien Träger. Ohne die angedachte Erhöhung der Kita-Beiträge ab dem 01.01.2024 wäre dieser Betrag nochmals um ca. 200.000 EUR höher.

Ebenso erwarten wir, dass sich auch die Personalkosten der freien Träger von den Kitas in Peiting weiter stark nach oben entwickeln werden. Dies (und die übrigen steigenden Betriebskosten) wird dazu führen, dass auch die Defizite dieser Einrichtungen stark steigen und der Markt Peiting – über die Defizitvereinbarungen – einen höheren Zuschuss zum Ausgleich der Defizite leisten muss, damit die freien Träger die Einrichtungen weiterhin betreiben können.

Wir möchten nun dezidiert auf die einzelnen Fragen / Themen in den sozialen Medien eingehen:

1. „Der 100 EUR-Zuschuss des Freistaates Bayern war für die Kinder und Eltern gedacht, den jetzt abzuschöpfen und auch so zu argumentieren, ist dreist (…).“

Grundsätzlich ist es korrekt, dass der Beitragszuschuss, der vom Freistaat Bayern ab April 2019 in Höhe von monatlich 100 EUR pro Kind für die gesamte Kindergartenzeit gewährt wird, zur Entlastung der Familien bei den Kindergartenbeiträgen dienen soll. Allerdings ist es – wie vorher ausgeführt – dennoch aufgrund der deutlichen steigenden Kosten leider erforderlich, die Kindergartengebühren anzuheben. Faktisch ist es allerdings so, dass selbst mit der Erhöhung, der frühere Stand (vor April 2019) der von den Eltern tatsächlich zu leistenden Kita-Gebühren zumeist nicht erreicht werden wird. Dies soll der Klarstellung dienen, dass die Kita-Gebühren – trotz der Erhöhung – sich in einem Rahmen bewegen, den bereits andere Eltern zu früheren Zeiten aufzubringen hatten. Wie ausgeführt, decken die Erhöhungen der Gebühren – zumindest bei den gemeindlichen Einrichtungen – nicht einmal die Personalkosten-steigerungen aufgrund des aktuellen Tarifabschlusses.

2. „Laut meinen Informationen bekommen die Angestellten (im pädagogischen Bereich) keine Gehaltserhöhung.“

Dies ist nur zum Teil richtig: Im Jahr 2023 bis inkl. Februar 2024 wird ein Inflationsausgleich (3.000 EUR je Vollzeitstelle) gewährt, die Steigerung der Tabellenentgelte erfolgt – übrigens ähnlich wie die Erhöhung der Kita-Gebühren – erst im Jahr 2024.

3. „Erhöhungen der Gebühren mit höheren Lohnkosten zu begründen ist einfach unglaublich. Gott sei Dank werden alle ein wenig besser bezahlt. Jeder Erzieher, jede Erzieherin, jeder Kinderpfleger, jede Kinderpflegerin leistet eine wichtige Arbeit. Für solche Ausgaben sollten doch Rücklagen vorhanden sein. Dass die Tarifverhandlungen kommen, die Gott sei Dank auch für die Angestellten positiv ausgehen, war doch vorhersehbar.“

Selbstverständlich waren die Tarifverhandlungen vorhersehbar, ähnlich wie die nächsten anstehenden Verhandlungen zum 01.01.2025. Das Ergebnis der Verhandlungen war allerdings in dieser Höhe u. E. nicht vorherzusehen. Eine Steigerung der Tabellenentgelte von ca. 12 % in diesem Bereich war bis dato kaum vorstellbar und für den öffentlichen Dienst gänzlich neu. Auch der Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 EUR für Vollzeitkräfte war nicht abzusehen, insbesondere war dieser Ausgleich nicht in der ursprünglichen Forderung der Gewerkschaft enthalten. Es wäre schön, wenn es den Kommunen finanziell so gut ginge, dass diese für solche Fälle Rücklagen schaffen könnten. Tatsächlich werden nahezu alle Kommunen enorme Schwierigkeiten haben, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst – ohne die Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren – finanziell zu schultern.

4. „Komischerweise geht es wo anders ohne Kindergarten- oder Krippengebühren.“

Es mag sein, dass vereinzelt sehr steuer- und finanzstarke Kommunen auf solche Gebühren verzichten können. Wir können dies – besonders aufgrund der sehr angespannten Haushaltslage im Jahr 2023 und den Folgejahren leider nicht (mehr): Stattdessen müssen wir darauf bedacht sein, für die Zukunft die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen, damit wir entsprechende Betreuungsplätze in ausreichender Zahl auch künftigen Eltern anbieten können.

5. „Erhöhung um 40 %…..? Man merkt, dass das welche ohne Kinder entscheiden…“

Diese Aussage ist nicht richtig. Die Erhöhung, die im Übrigen umfangreich und ausgiebig in den Haushaltsvorberatungen mit den Fraktionen und in der Marktgemeinderatssitzung diskutiert wurde, wurde auch von Personen getroffen, die Kinder haben. Sie dürfen sich sicher sein, dass diese Entscheidung niemanden der Entscheidungsträger im Marktgemeinderat leicht gefallen ist und niemand gerne – gerade in der jetzigen Zeit – die Eltern belastet.

6. „Das kinderfreundliche Deutschland. Mehr kann man dazu nicht mehr sagen. Und dann soll man noch was beantragen, auf das man dann 6 Jahre warten muss……..“

Ob man die Erhöhung von Kita-Gebühren als Ausdruck eines „kinderunfreundlichen Deutschlands“ betrachten muss, möchten wir nicht beurteilen. Fakt ist aber auch, dass das Angebot von Betreuungsplätzen nicht unerhebliche Kosten verursacht, die abgedeckt sein müssen. Auch in Zukunft werden wir – trotz der Erhöhung der Kita-Gebühren – einen jährlichen Betrag von rund 3 Mio. EUR aus dem Haushalt finanzieren. Sofern jemand die erhöhten Beiträge aufgrund seiner finanziellen Situation nicht aufbringen kann, besteht die Möglichkeit, die Kostenübernahme beim Landratsamt Weilheim-Schongau zu beantragen. Wir gehen nicht davon aus, dass man hier 6 Jahre auf eine Entscheidung über die Kostenübernahme warten muss.

7. „Kann man den „nicht unerheblichen“ Betrag aus dem Haushalt für die Kinderbetreuung genauer definieren?“

Ja, das kann man. Es dürfte sich ab dem Jahr 2024 um einen Betrag von rund 3 Mio. EUR handeln, den die Gemeinde aus den allgemeinen Haushaltsmitteln abdeckt.

Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen etwas verdeutlichen konnten, warum wir uns zu dem nachvollziehbar unpopulären Schritt zur Erhöhung der Kita-Gebühren ab dem 01.01.2024 veranlasst sahen, den der Marktgemeinderat mit großer Mehrheit (19:3) beschlossen hat.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Osternrieder
Erster Bürgermeister

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