Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.1 zur Tierhaltung aktualisiert.

Die VSG 4.1 wurde an Gesetzesänderungen, zum Beispiel im Tierschutzgesetz, angepasst. Auch die sich verändernden Tierhaltungsformen wurden berücksichtigt, beispielsweise in der Rinderhaltung. Hier sind technische Fixier­einrichtungen der Stand der Technik, die in jedem Rinderbetrieb vorhanden sein sollten. Zudem gibt es eine Empfehlung für die Nutzung genetisch hornloser Rinderrassen sowie den Hinweis, dass beim Enthornen von Kälbern die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werden müssen. Die Präventionsarbeit in der Tierhaltung zielt neben den Forderungen nach technischen Maßnahmen zunehmend auf das Erkennen und Deuten von Verhaltensweisen bei Nutztieren ab und damit auf einen angemessenen und sicheren Umgang mit ihnen. Hierzu bietet die SVLFG Kurse für ihre Versicherten an. Termine und Orte können in den regionalen Geschäftsstellen der SVLFG erfragt werden. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.svlfg.de > Kontakt > Standorte in den Regionen. Die Broschüren „Rinder­haltung“ und „Pferdehaltung“ liefern weitere Informationen. Sie können unter www.svlfg.de > Service > Broschüren > Broschüren Prävention heruntergeladen werden. Die VSG finden Sie unter www.svlfg.de > Prävention > Gesetze und Vorschriften > Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit mehr als 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 210.000 Versicherte und ca. 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.