Der Bayerische Rundfunk, als Anstalt des öffentlichen Rechts, hat den Markt Peiting um die Übermittlung von Einwohnermeldedaten gebeten. Diese sog. „Gruppenauskunft“ umfasst alle Einwohner ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Der Bayerische Rundfunk wird anhand dieser Daten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben überprüfen, ob alle Einwohner ihrer evtl. bestehenden Pflicht nachkommen, Rundfunkgebühren zu entrichten.
Nach eingehender Prüfung hat der Markt Peiting die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der beantragten Gruppenauskunft festgestellt. Die Pflicht des Marktes Peiting diese Daten dem Bayerischen Rundfunk zu übermitteln, ergibt sich aus dem Bayerischen Meldegesetz (§ 28 MeldeG). Der Markt Peiting wird daher seiner Verpflichtung zur Datenübermittlung nachkommen und dem Bayerischen Rundfunk in den nächsten Tagen die erbetenen Daten übermitteln.
Etwaige Rückfragen zur Rundfunkgebührenpflicht bitten wir unmittelbar an den Bayerischen Rundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren, 80300 München, Tel. Nr. 089/590005 zu richten. Der Markt Peiting ist für entsprechende Anfragen nicht zuständig.
Beauftragte des Bayerischen Rundfunks überprüfen ggf. vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldungen von Rundfunkgeräten und beraten die Rundfunkteilnehmer. Gesetzliche Grundlage für die Überprüfung und Beratung sind der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren.
Die Beauftragten des Bayerischen Rundfunks weisen sich gegenüber den Bürgern unaufgefordert mit einem Dienstausweis des Bayerischen Rundfunks aus; sie nehmen keinerlei Barzahlungen entgegen. Der Markt Peiting weist darauf hin, dass den Beauftragten des Bayerischen Rundfunks der Zutritt zur Wohnung untersagt werden kann. Die erbetenen Auskünfte über das Bereithalten von Rundfunkgeräten müssen jedoch wahrheitsgemäß erteilt werden.
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