Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2017 festgesetzt und bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar ändert sich der Beitrag von 236 auf 241 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern von 206 auf 216 Euro.

Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrages: 120,50 Euro monatlich (Vorjahr 118,00 Euro) und in den neuen Bundesländern 108,00 Euro (Vorjahr 103,00 Euro).

Die Beitragszuschüsse werden entsprechend angepasst. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen eines Beitragszuschusses stehen im Internet unter www.svlfg.de > Versicherung Beitrag > Beitrag Alterskasse.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.