Der Markt Peiting hat sich zum Ziel gesetzt, das Betreuungsangebot für Kinder weiter zu verbessern. Die Tagespflege ist dabei, neben institutionalisierten Betreuungsformen wie Krippen und altersgeöffneten Kindergärten, insbesondere für unter Dreijährige eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des Betreuungsangebots.

Um Eltern, die dieses spezielle Betreuungsangebot nutzen möchten, das im Vergleich zu den anderen Betreuungsformen doch erheblich kostenintensiver ist, finanziell zu entlasten, fördert der Markt Peiting mit Wirkung ab dem 01.07.2013 (zunächst befristet bis 30.06.2014, nun verlängert bis vorerst 30.06.2021)  die Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen. Dabei erhalten die Tagespflegepersonen derzeit zusätzlich 2 EUR je gebuchter und mit den Eltern / Elternteilen abgerechneter Betreuungsstunde.

Die speziellen Fördervoraussetzungen und weitere Bestimmungen können Sie den Förderrichtlinien des Marktes Peiting zur Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen vom 25.04.2018 entnehmen, die Sie hier downloaden können (.pdf).

Anträge auf Auszahlung der freiwilligen Förderung stehen hier zum Download bereit (.pdf).

Der Markt Peiting weist darauf hin, dass mit der Auszahlung von Fördermitteln an die Tagespflegeperson, keine qualitative Wertung des Betreuungsangebotes durch den Markt Peiting verbunden ist und diesbezüglich auch keine Haftung seitens des Marktes Peiting übernommen wird. Es ist ausschließlich Sache der Eltern / Elternteile, sich (vorab) über das gewählte Betreuungsangebot bzw. die Tagespflegeperson ausführlich zu informieren und einen entsprechenden Betreuungsvertrag abzuschließen.

Bei Rückfragen wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Familienbüro des Landkreises Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 10 a, 82362 Weilheim i. OB, Tel. Nr. 0881/681-1179 in Verbindung zu setzen.

Für Fragen bezüglich der Förderung der Tagespflege bzw. der Auszahlung der Fördermittel, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (Herr Hollrieder, Tel. Nr. 08861/599-30, email: hollrieder@peiting.de).