Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit –
Öffentliche Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Peiting hat am 25.04.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 2 „Langwand“ ändern.

  1. Die Ziffer 1.4 der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert: „Als Grundform für die Wohngebäude ist ein Rechteck zu verwenden. Die Traufseite muss mind. 1/5 länger sein als die Giebelseite. Die zulässige Grundfläche für ein freistehendes Wohngebäude (ohne Ga) wird auf max. 160 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Die Grundfläche für ein freistehendes Wohngebäude (ohne Ga) wird auf den Grundstücken Fl.Nr. 2634/12 auf max. 180 m², Fl.Nr. 1790/5 auf max 205 m² und Fl.Nr. 1777/9 auf max. 171 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Die überbaubare Grundfläche für eine Doppelhaushälfte (ohne Ga) wird auf max. 90 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Davon ausgenommen sind die Mehrfamilienhäuser, die Hausgruppen und die Gemeinbedarfsfläche Kirche und Kindergarten (zulässige Grundfläche für Garagen und Nebengebäude siehe Textziffer 7).“

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt beim Marktbauamt, Hauptplatz 4, Erstes Obergeschoss Raum 30 vom 07.06.2017 bis einschließlich 07.07.2017 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar.

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Markt Peiting
Peiting, 29.05.2017

In Vertretung
Seidel
Zweiter Bürgermeister

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Habersetzer
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: Bettina.Habersetzer@peiting.de