Sehr geehrte Interessenten, die Bewerbungsfrist für das gemeindliche Baugrundstück läuft zunächst bis 31.08.2026
Der Markt Peiting veräußert in dem Baugebiet „Östlich der Bachfeldstraße, Teil 2“ noch 1 Bauparzelle für eine Bebauung mit einem Einzelhaus. Das Grundstück, das eine Fläche von 568 qm aufweist, wird – entsprechend der geltenden Vergaberichtlinie „Peiting“ – nach einem Bewerbungsverfahren an die Interessenten mit der erzielten höchsten Punktzahl zugeteilt. Das gemeindliche Grundstück ist in den Lageplänen rot unterlegt.
Der Kaufpreis beträgt (neu) 450 EUR / qm, für die Ablöse der Erschließungskosten (Straße) wird zudem ein Betrag von 43,39 EUR / qm erhoben. Die Herstellungsbeiträge sowie die Grundstücksanschlusskosten für die Wasserver- und Abwasserentsorgung werden gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen angefordert. Zudem haben die Käufer die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück vom Markt Peiting erworben haben, nicht antragsberechtigt für die Grundstücke sind.
Ebenso ist zugleich mit der Bewerbung eine grundsätzliche Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts für das geplante Vorhaben (zumindest für den angedachten Grunderwerb!) bzw. sofern keine Kreditfinanzierung notwendig sein sollte, eine Aufstellung, aus der die gesicherte Finanzierung des Vorhabens ersichtlich ist, einzureichen. Damit soll vermieden werden, dass Bewerber nach der erfolgten Zuteilung des Baugrundstückes, das zugeteilte Grundstück aufgrund fehlender Finanzierbarkeit des Projektes nicht in Anspruch nehmen können. Wir bitten daher, die finanzielle Machbarkeit des Vorhabens vor der Bewerbung eingehend zu prüfen.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass für das Baugebiet ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, der von den künftigen Bauherren zu beachten ist. Sollten Sie nicht sicher sein, ob das von Ihnen gewünschte Vorhaben den Regelungen des Bebauungsplanes entspricht, setzen Sie sich gerne zur Klärung – vor einer möglichen Bewerbung – mit unserem gemeindlichen Marktbauamt (Frau Maeße, Tel. Nr. 08861/599-43, email: bettina.maesse@peiting.de) in Verbindung. Der einschlägige Bebauungsplan steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Sie mit dem Kauf eines gemeindlichen Baugrundstückes bestimmte – zeitlich begrenzte – Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung) bzw. Verfügungsbeschränkungen eingehen. Näheres ist aus den Vergaberichtlinien ersichtlich.
Bitte fügen Sie der Bewerbung die entsprechenden, im Antragsbogen genannten, vollständigen Unterlagen (z. B. Einkommensteuer-Bescheide, sonstige Bescheinigungen) bei, da ansonsten die Bewerbung unter Umständen nicht gewertet werden kann.
Die Bewerbungsfrist für das Grundstück läuft bis 31.08.2026. Die abgefragten Angaben / Daten sind daher auf das Datum 31.08.2026 zu beziehen. Nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt zeitnah durch den Markt Peiting die Auswertung und Vergabeentscheidung . Darauf folgend kann die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vorgenommen werden, im Anschluss an die Beurkundung und die Bezahlung des Kaufpreises kann dann – nach der Einreichung des Bauantrages sowie der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Mitteilung der Genehmigungsfreistellung – mit der Bebauung des Grundstücks begonnen werden.
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das entsprechende (am PC ausfüllbare) Bewerbungsformular, das wir unten zum Download / Ausdruck bereitstellen. Ebenso stellen wir Ihnen weitere wichtige Unterlagen zur Verfügung (z. B. Bebauungsplan, Kostenzusammenstellungen, Vergaberichtlinien, etc.).
Wir möchten Sie aus Transparenzgründen informieren, dass in der Nähe des Baugebietes (rund 80 m östlich der gegenständlichen Parzelle zur Peitnach hin) die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens angedacht wird. Wann dieses Vorhaben tatsächlich realisiert wird, ist aktuell jedoch nicht absehbar. Sie können anbei einen Auszug aus den aktuellen Planunterlagen für das geplante Regenrückhaltebecken abrufen. Das betreffende Baugebiet ist dabei gelb umrandet, die gegenständliche Bauparzelle mit einem kleinen roten Kreis gekennzeichnet. Die sichtbare Höhe des Dammes von dem gegenständlichen Grundstück aus wäre bei rund 3,80 m (Schnitt B). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Sicht auf den Damm durch die bereits bestehende bzw. künftige Wohnbebauung deutlich eingeschränkt werden wird.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.







