Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 die
- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83a „Drosselstraße Teil 2“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung entfällt.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 05.03.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung können
vom 19.04.2024 bis einschließlich 21.05.2024
auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:
- Begründung
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Peiting, 12.04.2024
Gunnar Prielmeier
Zweiter Bürgermeister