Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat nochmals darauf hingewiesen, dass die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen am 31.12.2014 außer Kraft treten; eine Verlängerung der Förderrichtlinien ist ausgeschlossen.

Die Kommunen benötigen ausreichend Zeit für die Bearbeitung der eingehenden Einzelanträge und müssen diese dann spätestens am 31.12.2014 beim Wasserwirtschaftsamt einreichen, damit Fördermittel gewährt werden können.

Anträge müssen beim Markt Peiting spätestens bis zum 05.12.2014 eingereicht werden. Später eingehende Einzelanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Peiting, 17.10.2014

gez.
Asam
Erster Bürgermeister