Wenn trotz Vorsorge Zahnersatz notwendig wird, zahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) in aller Regel einen Zuschuss zu den Gesamtkosten.

Versicherte, die regelmäßig ein- bzw. zweimal jährlich zu den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind, werden von der LKK belohnt. Im Rahmen eines Bonussystems werden ihnen höhere Zuschüsse für Zahnersatzleistungen gewährt.

Der Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn der Gebisszustand des Versicherten eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich, später wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr, zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich um weitere zehn Prozent, wenn der Nachweis für die letzten zehn Kalenderjahre erbracht werden kann. Das Bonusheft geben die Zahnärzte an Patienten ab dem 12. Lebensjahr aus.

Bei der Vorsorgeuntersuchung wird das richtige Zähneputzen mit der Handzahnbürste und auf Wunsch auch mit einer elektrischen Zahnbürste gezeigt. Foto: SVLFG
Bei der Vorsorgeuntersuchung wird das richtige Zähneputzen mit der Handzahnbürste und auf Wunsch auch mit einer elektrischen Zahnbürste gezeigt. Foto: SVLFG
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien