Jährlich kommen geschätzt 500 Menschen bei Bränden ums Leben. 70 Prozent von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht.

Dabei töten meist nicht die Flammen, sondern giftige Rauchgase, die beim Brand entstehen. In den häufigsten Fällen hätte ein Rauchmelder Menschenleben retten können, denn während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon.

Das Haus oder die Wohnung mit Rauchwarnmeldern auszustatten, ist mit geringem Aufwand erledigt. Zudem regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, wie welche Immobilie mit Rauchwarnmeldern auszustatten ist.

In allen 16 Bundesländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, Neubauten und umfangreiche Umbauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Berlin gilt dies erst ab dem 1. Juli 2017.

Zudem sind Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern nachzurüsten. Übergangsfristen gelten hier noch in Nordrhein-Westfalen und im Saarland bis zum 31. Dezember 2016, in Bayern bis zum 31. Dezember 2017, in Thüringen bis zum 31. Dezember 2018 sowie in Brandenburg und Berlin bis zum 31. Dezember 2020. In Sachsen besteht keine Regelung für Bestandsbauten.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.