Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland zu den Sozialversicherungen. Übergreifend wird sie auch als Versicherungszweig der Arbeitsförderung bezeichnet. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, Tel. 01801555111.

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Krankenversicherung

Die Krankenversicherung in Deutschland erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheitssystems.

Für weitere Informationen bzw. Fragen zu Ihrem Krankenversicherungsverhältnis wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Pflegeversicherung

Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist der jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt und bildet – neben gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die Soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden.

Anträge stellen Sie daher bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Rentenversicherung

Wer Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung einzahlt, bezahlt damit die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen und erwirbt einen Anspruch auf seine eigene Rente (Generationenvertrag).

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird getragen von der Deutschen Rentenversicherung und hat ihre Grundlage im Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuchs.

Allgemeine Informationen oder auch speziell zu Ihrem Versicherungskonto erhalten Sie bei allen deutschen Rententrägern sowie beim Markt Peiting, Rathaus, Zi.Nr. 2, Tel. 08861/59927.
Ausserdem sind wir Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.

Versicherte, deren Konto bei der Bundesknappschaft geführt wird, wenden sich bitte an einen der Knappschaftsältesten.

Angehörige der Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten Informationen sowie Hilfe bei der Antragstellung beim Bauernverband, Tel. 0881/926610.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung, sie ist ein „Versicherungszweig“. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Träger sind die Berufsgenossenschaften und verschiedene Unfallkassen.

Wichtiger Hinweis:
Arbeitsunfälle sind zwingend binnen dreier Werktage bei der BG anzuzeigen.