Forstseilwinden sind aus der Waldarbeit nicht mehr wegzudenken. Sie erleichtern die Arbeit und machen sie – bei ordnungsgemäßem Einsatz – auch sicherer.

Mit ihrer Hilfe werden unter anderem „hängen gebliebene“ Bäume sicher zu Fall gebracht sowie Stämme Kraft sparend und Boden schonend gezogen. All das funktioniert aber nur, wenn sich die Winden in einem sicherheitstechnisch einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand befinden. Damit dies gewährleistet ist, sehen die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine regelmäßige Prüfung der Seilwinden durch einen Sachkundigen vor. Fachwerkstätten vermitteln beispielsweise solche Sachkundigen oder führen die Prüfung selbst durch. Sind mehrere Seilwinden zu prüfen, lohnt es sich unter Umständen, eine mobile Prüfstation anzufordern, wie sie in einigen Regionen angeboten wird. Interessant kann dies zum Beispiel für Waldbauernvereinigungen, Forstbetriebsgemeinschaften oder Maschinenringe/Betriebshilfsdienste sein. 

So wird geprüft
Die Forstseilwinden werden einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Dabei wird der Sachkundige zunächst den Gesamteindruck der Seilwinde begutachten. Die Prüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Rollen, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion. Die Prüfung umfasst die Beurteilung hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß und Korrosion. Es ist wichtig, dass alle sicherheitsrelevanten Bauteile, wie etwa die „Totmannschaltung“, vorhanden sind und funktionieren. Geprüft werden auch die Zugseile, die Bremseinrichtungen sowie die Kupplung, wenn sie unter Belastung stehen. Bei der Funktionsprüfung werden die maximale Seilzugkraft, die Bremsüberschneidung sowie die Bremshaltekraft der Winde ermittelt.

Der praktische Nutzen
Der größte Nutzen, den die Prüfung mit sich bringt, liegt in der beruhigenden Gewissheit, dass von der Winde und vom geprüften Seil bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdung ausgeht. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die angegebene Nennzugleistung der Winde nicht mehr erreicht wird, kann nachjustiert und der Nutzwert der Winde wieder gesteigert werden.

Nähere Informationen stehen im Internet unter www.svlfg.de > Prävention > Fachinformationen A-Z > S > Seilwinde.

Die Broschüre „Forstseilwinde“ ist ebenfalls auf dieser Seite zu finden.

 

Forstseilwindenprüfung
Forstseilwinden müssen regelmäßig geprüft werden. Die Anforderung einer mobilen Station lohnt sich, wenn mehrere Winden zu prüfen sind.
Foto: SVLFG
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.