Das Staatliche Bauamt Weilheim informiert

St 2014, Brücke über den Mühlkanal in Schongau
Erneuerung der Mühlkanalbrücke, 2. Bauabschnitt, Kampfmittelräumung
Nächtliche Vollsperrung für jeglichen Verkehr in den Nächten von 15./16., 16./17
und 17./18. 07.2019, jeweils 20.00 Uhr bis 5.30 Uhr
Tagsüber halbseitige Sperrung mit Ampelregelung vom 15.07. nachmittags bis
18.07. vormittags

Wie Ihnen bekannt ist, wurden im Rahmen der Herstellung der ersten Pfeilerhälfte aus Sicherheitsgründen immer wieder Unterbrechungen der Bautätigkeiten notwendig, weil durch die Strömung im Mühlkanal mehrmals Kampfmittel in das bereits kampfmittelfreie Baufeld (Kanalsohle) des Pfeilers verfrachtet wurden. Zur Vermeidung dieser Unterbrechungen und zur Sicherstellung eines ungestörten Bauablaufs haben wir die Vorgehensweise bei der Kampfmittelräumung geändert.

Zusammen mit einer Fachfirma für Kampfmittelräumung, dem Kampfmittelräumdienst des Freistaats Bayern, der Polizei Schongau und der Stadt Schongau haben wir ein Konzept entwickelt, das die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle und der Anlieger während der weiteren Bauarbeiten gewährleisten wird. Da wir die Beräumung des Baufelds ausschließlich unter Vollsperrung des öffentlichen Verkehrs (Bahnverkehr, Straßen- sowie Rad- und Fußgängerverkehr) vornehmen müssen, kommt ausschließlich Nachtarbeit in Frage.
Wir werden daher, beginnend am Montag, 15. Juli um 20:00 Uhr sämtliche Verkehrsbeziehungen in der Peitinger Straße sperren, um eine fachlich begleitete Kampfmittelräumung in der Nacht durchführen zu können. Die Aufhebung der ersten nächtlichen Vollsperrung ist für Dienstag, 16. Juli, ca. 05:30 Uhr vorgesehen. Da wir aus Sicherheitsgründen mit einem speziell ausgerüsteten Langstiel- Löffelbagger sehr behutsam arbeiten müssen, wird sich die Arbeitszeit für die gesamte Beräumung der Kanalsohle im Pfeilerbereich nach derzeitiger Einschätzung bis Donnerstagmorgen, 5:30 Uhr, hinziehen. Das bedeutet, dass wir jede Nacht von Montag bis Mittwoch, jeweils im Zeitraum von 20:00 Uhr bis zum Folgetag, ca. 05:30 Uhr, die Vollsperrung vollziehen werden und in dieser Zeit arbeiten.
Die Vollsperrung betrifft auch den Fußgänger- und Radfahrerverkehr im gesamten Sicherheitsbereich der Kampfmittelräumung.

Zur Durchführung der nächtlichen Kampfmittelräumarbeiten und anderer, in diesem Zusammenhang stehenden Arbeiten, ist es zwingend notwendig tagsüber halbseitig zu sperren. Die Verkehrsregelung über eine Ampelanlage erfolgt tagsüber vom 15.07. nachmittags bis 18.07. vormittags.

Die Arbeiten sind für die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle und der Anlieger zwingend erforderlich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kontakt

Staatliches Bauamt Weilheim
Landkreis Weilheim-Schongau

Auskunft erteilt:
German Abenthum
Tel.: 0881-990-1167