Wir möchten noch auf die Möglichkeiten zur Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) bis zum Wahlsonntag hinweisen:
- Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen können noch regulär bis zum Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr im Wahlamt beantragt werden.
- Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der bereits beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr im Wahlamt einer neuer Wahlschein erteilt werden.
- Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, wenn der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Wahlschein samt Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, 08.03.2026 bis 15.00 Uhr, im Wahlamt beantragt werden. Bitte denken Sie in diesem Fall daran, dass sofern eine andere Person die Wahlunterlagen abholen sollte, diese eine schriftliche Vollmacht vom Wahlberechtigten für die Aushändigung benötigt.
- Sollte eine wahlberechtigte Person, die nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder dass ihr Wahlrecht erst später entstanden ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag. 08.03.2026, 15.00 Uhr im Wahlamt ein Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt werden.