Aufgrund der Ablehnung einer gewählten Person zur Übernahme des Amtes als Marktgemeinderatsmitglied hat der Wahlausschuss über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Der Gemeindewahlleiter hat hierzu eine entsprechende Bekanntmachung erlassen, die Sie folgend abrufen können (.pdf):