Allgemeine Informationen

  • Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
  • Die vom Bundestag am 15. Dezember 2022 angenommene Entschließung können Sie hier abrufen: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (Zum Gesetzentwurf, PDF)
  • Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung.
  • Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt. Vor Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung werden in Bayern noch die erforderlichen Stellen eingebunden, insbesondere das Parlament.
  • Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
  • Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig.
  • Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen.
  • Nähere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie in unseren FAQs

Weiterführende Informationen

wie z. B. einen Härtefallhilfe-Rechner und eine Sammlung zu den meistgestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf der der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter folgender Adresse:

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)

Hotline

Sie haben darüber hinaus Fragen zur Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger?

Ab Montag, den 3. April 2023, steht eine Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit.

Die Hotline erreichen Sie über

  • +49 89 59976061122 und
  • de-haertefallhilfe@kpmg-law.com.

Erreichbarkeit der Hotline:

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
(nicht an bayerischen Feiertagen).