Gemäß den Vorgaben der Bürgerentscheidsatzung (BBS) des Marktes Peiting, sind die Stimmberechtigten, unter Beachtung des Art. 18 a Abs. 15 der Gemeindeordnung (GO), über den Gegenstand und über die vom Marktgemeinderat mehrheitlich festgelegten und von den Vertretern des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Bürgerentscheid zu unterrichten. Der Marktgemeinderat hat für diese Unterrichtung die Form der öffentlichen Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage gewählt.

Sie können die Auffassungen der Vertreter des Bürgerbegehrens „Ein Herz für Peitings Ortskern“ und des Marktgemeinderates als pdf.-Dokument abrufen:

– Auffassung der Vertreter des Bürgerbegehrens
– Auffassung des Marktgemeinderates Peiting