Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

Inhalt:

Einziehung einer Widmung des öffentlichen Feld-und Waldweges, da er durch die Aufstufung zur Ortsstraße seine Verkehrsbedeutung verloren hat.

Begründung:

Bei dieser Eintragung oder bei der Übertragung von DIN A 3 auf   DIN A 4 im Jahre 2001 wurde der Text der Eintragungsverfügung nur teilweise richtig auf das Bestandsverzeichnisblatt übernommen. Die auf der Eintragungsverfügung aufgelistete zweite Teilstrecke von 0,290 km bis 0,680 km (Strecke vom Grasweg zum Weitenschoren bis Bundesstraße 23) wurde nicht übertragen.
Die erste Teilstrecke vom „Wankfeldweg“ bis zum „Grasweg zum Weitenschoren“ ist auf alten Landkarten von 2001 noch ersichtlich, ist aber vermutlich durch den Bau der Umgehungstraße bzw. im Laufe der Zeit (evtl. Gebietsreform) verschwunden.
1997 bis 2020 wurden durch mehrere Bebauungspläne Nr. 55, 55a und 55b ein Gewerbegebiet im Bereich des Zeißlerweges begründet. Die Straße wurde mehr und mehr ausgebaut.
2006 wurde die Teilstrecke (0,000 km bis 0,290 km) des öffentlichen Feld- und Waldweges „Zeißlerweg“ zur Ortsstraße aufgestuft, da sich die Verkehrsbedeutung durch das Gewerbegebiet erheblich geändert hat.
Die Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges zur Ortstraße „Zeißlerweg“ wurde am 10.10.2006 durch den Marktgemeinderat beschlossen, die Formalitäten ausgeführt. Die Bekanntgabe dieser Widmung war am 25.10.2006 in den Schongauer Nachrichten. Ein Bestandsverzeichnisblatt für die Ortsstraße (BlattNr. 168) wurde erstellt.
Es gibt für die ausgebaute Strecke zwei Widmungen (Ortsstraße und Feld- und Waldweg). Auf den anhängenden Luftbildern ist ersichtlich, dass die zweite Teilstrecke dieses Weges nicht mehr vorhanden ist.
Im Zuge der Umstellung auf die digitale Bestandsverzeichnisführung wurde dies nun ersichtlich.
Der Feld- und Waldweg hat seit ca. 2006 keine Verkehrsbedeutung mehr, eine Widmung ist nicht mehr notwendig. Er kann somit nach Art 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen werden.

  1. Straßenbeschreibung
Straße: Zeisslerweg
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;
Flurnummern: 2534/0; 2561/0, Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Wankfeldweg;
Endpunkt: Bundesstraße 23;
Länge: 0,290 km;
Baulastträger: Beteiligte nach Art. 54 Abs. 1 BayStrWG;

 

  1. Verfügung

Die unter 1. bezeichnete bestehende öffentliche Feld- und Waldwege ist einzuziehen.

  1. Wirksamwerden

Der Einzug der Widmung ist am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.

  1. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:

 

08.10.2025

Abgenommen am:

 

07.11.2025

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

keine Veröffentlichung

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

 

Weitere Bekanntmachungen:

auf der Homepage Peiting.de

im gleichen Zeitraum

 

Für die Richtigkeit:

 

 

06.10.2025

Datum, Unterschrift

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 

5. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de