Inhalt:
Berichtigung nach Art 3 (2) BayStrWG
Im Zuge der digitalen Übernahme des Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass einige Eckpunkte der Verfügung zu ändern sind.
Begründung:
Anfangs- und Endpunkte, die Streckenkilometer sind zu ändern, auch müssen Flurnummern gestrichen werden, sowie Flurnummern aufgenommen werden. Bei der Ortsstraße müssen die Stichstraßen aufgenommen werden.
1a. Straßenbeschreibung Gemeindeverbindungsstraße
| Straße: | Ammergauer Straße (BVBlatt 151) |
| Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
| Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: | keine; |
| Flurnummern: | 579/19; 579/30, 579/88, Gemarkung Peiting; |
| Anfangspunkt: | Grundstück V-Markt; Südl. Flurstücksgrenze 579/88 (Beginn B23 – Eigentümer BRD); |
| Endpunkt: | Südöstliche Auffahrt zur Umgehung; Einmündung in die Ortsstraße Ammergauer Straße (Einfahrt Zeißlerweg – südl. Flurstücksgrenze 2535/5); |
| Länge: | 1,063 km; 0,671 km; |
| Baulastträger: | Markt Peiting; |
1b. Straßenbeschreibung Ortsstraße
| Straße: | Ammergauer Straße (BVBlatt 156) |
| Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
| Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: | keine; |
| Flurnummern: | 64/8; 69/5; 69/6; 69/7; 326/3; 2385/5; 2377/0 (Teilw); 64/21 (Teilw); 2540/3; 2538/3; 579/25; 2535/4; 73/2; 579/18; 64/15 (Teilw); 305/1; 579/46; 579/49; 579/48; 2385/8; 2537/7; 579/34; 579/30 (Teilw), alle Gemarkung Peiting; |
| Anfangspunkt: | Peitnachbrücke am Rathaus; Peitnachbrücke am Rathaus; (Beginn FlurNr. 579/17); |
| Endpunkt: | Grundstück V-Markt; Einmündung in die GVS „Ammergauer Straße“ (südl. Ende FlurNr. 2535/5); |
| Länge: | 0,984 km; 1,660 km; |
| Baulastträger: | Markt Peiting; |
2. Verfügung
Die unter 1a. bezeichnete bestehende Gemeindeverbindungsstraße ist zu ändern.
Die unter 1b. bezeichnete bestehende Ortsstraße ist zu ändern.
3. Wirksamwerden
Die Verfügungen wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
4. Bekanntmachungsnachweise
| Ausgehängt am:
23.03.2026 |
Abgenommen am:
24.04.2026 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
Keine Veröffentlichung |
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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| Weitere Bekanntmachungen:
Veröffentlichung zum gleichen Zeitraum auf der Homepage
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Für die Richtigkeit:
16.03.2026 Datum, Unterschrift |
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Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.