Inhalt:
Berichtigung der der Widmung der August-Moralt-Straße aufgrund Neuwidmung Ortsstraße „Am Stein“
Begründung:
Das Bestandsverzeichnis wird gerade durch das Marktbauamt von analog auf digital umgestellt. In diesem Zuge werden alle Widmungen überprüft und notwendigerweise geändert.
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Feldweg am Stein zum Bergwerk“ wurde 1961 mit der Erstaufnahme zum Bestandsverzeichnis (Blatt 201) des Marktes Peiting aufgenommen.
Der Verlauf ging vom Untereggfeldweg bis zur Schnalzstraße (öffentlicher Feld- und Waldweg, der 1961 noch bis zur Einfahrt in das Bergwerk – jetztige Schönriedlstraße – verlief).
Die Ansiedlung eines großen Industriebetriebes im Jahr 1968 in diesem Gewerbegebiet an der Schnalzstraße machte den Ausbau des bisherigen Feldweges „Feldweg am Stein zum Bergwerk“ als Ortsstraße erforderlich (Beschluß 22.11.1968).
Der Marktgemeinderat beschloss am 21.10.1969 die Aufstufung des Feld- und Waldweges zur Ortsstraße und die Benennung als „August-Moralt-Straße“. Das BestandsverzeichnisblattNr. 118 wurde angelegt, mit dem Anfangspunkt „Einmündung in die B23“ und Endpunkt „Schönriedlstraße“.
Dies hatte zur Folge, dass der „Feldweg am Stein zum Bergwerk“ seine Verkehrsbedeutung verlor, und das Bestandsblatt Nr. 201 gelöscht wurde.
Eine Änderung der Adresse bei dem Eigentümer der FlurNr. 2503 „Am Stein 1“erfolgte nicht.
In einem Beschluss des Marktgemeinderats vom 25.01.1960 wird der Aussiedlerhof mit der Adresse „Am Stein“ erstmalig erwähnt. Der Landwirt hat damals einen Aussiedlerhof erstellt und hätte einen Zuschlag für das Großvieh bezahlen müssen. Dies wurde ihm erlassen.
Den Feld- und Waldweg „Am Stein“ gab es bereits vor dem Bergwerk (1957) und ist ein wichtiger Teil der Lokalgeschichte von Peiting. Da die Adresse eine einzigartige Identität für den Markt Peiting darstellt, sollte versucht werden, diese zu erhalten.
Die Ortsstraße „August-Moralt-Straße“ wird bis zur Einfahrt Schnalzstraße gekürzt. So bleibt in Erinnerung an den Industriebetrieb die Ortsstraße in der Länge des Industriebgeländes erhalten. Änderungen von Hausnummerzuteilungen müssen nicht erfolgen.
- Straßenbeschreibung
Straße: | August-Moralt-Straße
BVBlatt 118 |
Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
Widmungsbeschränkung: | keine; |
Flurnummern: | 2459 |
Anfangspunkt: | Einmündung in die B 23; Einmündung in die Ortsstraße „Am Stein“; |
Endpunkt: | Schönriedlstraße; Einmündung Schönriedlstraße; |
Länge: | 0,681 km; 0,366 km; |
Baulastträger: | Markt Peiting; Markt Peiting;
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- Verfügung
Die unter 1. bezeichnete Widmung der bestehenden Ortsstraße „August-Moralt-Straße“ (BVBlatt 118) ist zu ändern.
- Wirksamwerden
Die Verfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
- Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:
23.10.2025 |
Abgenommen am:
24.11.2025 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
Keine Veröffentlichung |
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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Weitere Bekanntmachungen:
auf der Homepage zum gleichen Zeitraum
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Für die Richtigkeit:
21.10.2025 Datum, Unterschrift |
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.