Bekanntmachung
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 98 „AWO Seniorenzentrum Lorystraße“

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 17.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „AWO Seniorenzentrum Lorystraße“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98 „AWO Seniorenzentrum Lorystraße“ umfasst die Flurnummer 1421 (siehe Grafik).

Die ortsübliche Bekanntmachung sowie frühzeitige Unterrichtung und Informationsmöglichkeit der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde am 05.05.2026 bekanntgemacht.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 28.04.2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt Begründung, die Vorhaben- und Erschließungspläne sowie die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet auf dieser Seite vom 03.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:

Die Planunterlagen liegen vom 03.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, 1. Stock Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und werden mit veröffentlicht:

  • Begründung
  • Bodengutachten
  • Schall- und Erschütterungsgutachten

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.peiting.de/kategorie/rathaus/bauleitplanung eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Peiting, 29.05.2026

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: Bettina.Maesse@peiting.de