Inhalt:
Einziehung, da Aufnahme der Stichstraßen in die Ortsstraße „Wanderhofstraße“ BVBlatt 93
Begründung:
Im Zuge der Umstellung von analog auf digitale BVFührung müssen einige Änderungen vorgenommen werden. Die Wanderhofstraße wurde im Rahmen der erstmaligen Widmung 1961 gewidmet. Die geänderte Ortsstraße beginnt an der Münchener Straße und endet in der GVS „Wanderhofstraße“.
Mit der Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.09.2007 die Stichstraßen als eigene Widmung in ein Bestandsblatt Nr. 171 „Wanderhofstraße Stichstraßen“ vorgenommen. Da diese Stichstraßen zur Ortsstraße Wanderhofstraße gehören, werden diese laut Beschluss vom 18.11.2025 mit in das BVBlatt 93 mit aufgenommen.
a.) Straßenbeschreibung
| Straße: |
Wanderhofstraße Stichstraßen (BVBlatt 93) |
| Stadt/Gemeinde: |
Peiting; |
| Landkreis: |
Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: |
Keine; |
| Flurnummern: |
874/47; 874/46; 872/5, Gemarkung Peiting; |
| Anfangspunkt: |
Einmündung Wanderhofstraße; |
| Endpunkt: |
Westl. Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 874/43 u./44; 874/32 u.874; 872/4; |
| Länge: |
0,0385 km; 0,045 km, 0,44 km |
| Baulastträger: |
Markt Peiting; |
b) Verfügung
Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße ist als Ortsstraße einzuziehen.
Inhalt:
Umsetzung des Übergangspunktes von Ortsstraße auf GVS.
Änderung aufgrund einiger Auffälligkeiten bei der Übernahme von analog auf digital.
Begründung:
Die Wanderhofstraße wurde im Rahmen der erstmaligen Widmung 1961 gewidmet.
Die Ortsstraße beginnt an der Münchener Straße und endet bei der Südwestecke Flurnummer 874. Die Flurnummer 874 war laut alten Flurkarten noch 1961 gegenüber der heutigen Einfahrt zur Calvistraße.
Dort beginnt die Gemeindeverbindungsstraße und endet an der Staatsstraße 2014.
Durch die Ortserweiterung mit den Bebauungsplänen Nr. 40 „Lexestraße“ von 1991, Nr. 65 „Östlich der Wanderhofstraße“ von 2004, Nr. 58 „An der Wanderhofstraße“ von 2011, Nr. 86 „Am Hochberg“ von 2020 und der damit neu entstehenden Ortsbebauung wanderte die geschlossene Ortslage weiter in Richtung Norden. Der Anfangspunkt der Gemeindeverbindungsstraße und der Endpunkt der Ortsstraße müssen daraufhin geändert werden.
Die geschlossene Ortslage endet zum heutigen Zeitpunkt an der Ortsrandbegrünung, die im BPlan 86 „Am Hochberg“ festgelegt wurde. Der Übergang von Orts- auf GVS wird auf diesen Punkt verlegt. Siehe Protokoll Bau-und Umweltausschuss vom 18.11.2025
a) Straßenbeschreibung
| Straße: |
Gemeindeverbindungsstraße Wanderhofstraße (BVBlatt 2) |
| Stadt/Gemeinde: |
Peiting; |
| Landkreis: |
Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: |
keine; |
| Flurnummern: |
942 1/2; 860/0; 942/0; 942/2 (Teil), 942/4, 7663/4 Gemarkung Peiting; |
| Anfangspunkt: |
Nordostecke FlNr. 852/1; Südwestecke Fl.Nr. 874; |
| Endpunkt: |
Einmündung in die Staatsstraße 2014 nach Birkland |
| Länge: |
1,651 km; 2,038 km; |
| Baulastträger: |
Markt Peiting; |
b) Verfügung
Die Widmung, der unter 2. bezeichnete bestehenden Gemeindeverbindungsstraße ist zu ändern.
Inhalt:
Umsetzung des Übergangspunktes von Ortsstraße auf Gemeindeverbindungsstraße
Änderung aufgrund einiger Auffälligkeiten bei der Übernahme von analog auf digital.
Begründung:
Die Wanderhofstraße wurde im Rahmen der erstmaligen Widmung 1961 gewidmet.
Die Ortsstraße beginnt an der Münchener Straße und endet bei der Südwestecke Flurnummer 874. Die Flurnummer 874 war laut alten Flurkarten noch 1961 gegenüber der heutigen Einfahrt zur Calvistraße. Dort beginnt die Gemeindeverbindungsstraße und endet an der Staatsstraße 2014.
Nach Art 46 BayStrWG ist eine Ortsstraße eine Straße, die innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Verkehr dient. Eine Gemeindeverbindungsstraße stellt die Verbindung für den nachbarlichen Verkehr zwischen Gemeinden oder Gemeindeteilen her.
Durch die Ortserweiterung mit den Bebauungsplänen Nr. 40 „Lexestraße“ von 1991, Nr. 65 „Östlich der Wanderhofstraße“ von 2004, Nr. 58 „An der Wanderhofstraße“ von 2011 und Nr. 86 „Am Hochberg“ von 2020 und der damit neu entstehenden Ortsbebauung wanderte die geschlossene Ortslage weiter in Richtung Norden. Der Anfangspunkt der Gemeindeverbindungsstraße und der Endpunkt der Ortsstraße müssen daraufhin geändert werden.
Die geschlossene Ortslage endet zum heutigen Zeitpunkt an der Ortsrandbegrünung, die im Bebauungsplan 86 „Am Hochberg“ festgelegt wurde. Dort wird der Wechselpunkt von der Orts- zur Gemeindeverbindungsstraße festgelegt.
Durch die in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 65 „Östlich der Wanderhofstraße“ festgelegten Verkehrsflächen wurden mit der Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.09.2007 die Stichstraßen als eigene Widmung in ein Bestandsblatt Nr. 171 „Wanderhofstraße Stichstraßen“ vorgenommen. Da diese Stichstraßen zur Ortsstraße Wanderhofstraße gehören, werden diese Teilstücke der Stichstraßen in die Widmung der Ortsstraße „Wanderhofstraße“ BVBlattNr. 93 mit aufgenommen (Bau- und Umweltausschuss vom 18.11.2025)
a) Straßenbeschreibung
| Straße: |
Ortsstraße Wanderhofstraße (BVBlatt 93) |
| Stadt/Gemeinde: |
Peiting; |
| Landkreis: |
Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: |
keine; |
| Flurnummern: |
787/3; 942/2; 974/1; 872/5; 851/2; 874/29; 874/19; 874/46; 874/47; |
| Anfangspunkt: |
Münchener Straße; Einmündung Münchener Straße; |
| Endpunkt: |
Südwestecke Fl.Nr. 874; Einmündung in die GVS „Wanderhofstraße“ (Nordostecke FlNr. 852/1); |
| Länge: |
0,875 km; 0,250 km |
| Baulastträger: |
Markt Peiting; |
b) Verfügung
Die Widmung der unter 3. bezeichneten bestehenden Ortsstraße ist zu berichtigen.
4) Wirksamwerden
Die Verfügungen werden am Tag nach Bekanntgabe wirksam.
5) Bekanntmachungsnachweise
| Ausgehängt am:
25.11.2025 |
Abgenommen am:
19.12.2025 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
|
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
|
| Weitere Bekanntmachungen:
Veröffentlichung zum gleichen Zeitpunkt auf der Homepage Peiting.de
|
Für die Richtigkeit:
Baar
21.11.2025
Datum, Unterschrift |
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
6) Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.