(6. SGB IV-Änderungsgesetz)
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz) vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) wird vorrangig das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) und die Weiterentwicklung technischer Verfahren umgesetzt.
Folgende Sachverhalte werden u. a. nunmehr gesetzlich geregelt:
Darüber hinaus werden Änderungen in den Vorschriften zur Einkommensfeststellung und in anderen Regelungen im SGB IV und weitere relevante Änderungen u. a. im SGB VI und FRG vorgenommen:
In der Fachinformation 06/2016 der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern werden die für die Rentenversicherung bedeutsamsten Änderungen mit dem neuen Gesetzestext und entsprechenden weitergehenden Erläuterungen veröffentlicht.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“ oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
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