Für den o. g. Bürgerentscheid, der am 05. Oktober 2014 stattfinden wird, werden in den kommenden Tagen die Abstimmungsbenachrichtigungen an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger verteilt.
Zugleich erhalten Sie mit der Benachrichtigung einen Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheines. Wir verweisen diesbezüglich insbesondere auf die erfolgte Abstimmungsbekanntmachung vom 27. August 2014, die Sie hier als pdf.-Dokument abrufen können.
Sollten Sie bis spätestens Sonntag, 14. September 2014 noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, aber dennoch glauben, stimmberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte zur Klärung umgehend mit uns in Verbindung (Tel. Nr. 08861/599-26). Ansonsten laufen Sie Gefahr, Ihr evtl. bestehendes Stimmrecht nicht ausüben zu können.
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