Bekanntmachung
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Peiting sowie die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30m „Agri Freiflächen PV Oberobland“

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 20.05.2025 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30m „Agri Freiflächen PV Oberobland“ beschlossen. Die beiden Verfahren erfolgen im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich der 9. Änderung sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30m „Agri Freiflächen PV Oberobland“ umfasst umfasst die Flurnummern 7776, 7836, 7839, 7775, 7774, 7823, 7756, 7757 (siehe Lageplan)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 14.07.2025 – 14.08.2025 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 11.07.2025 statt.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 16.09.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 9. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30m „Agri Freiflächen PV Oberobland“ mit Begründung und Textteil, der Umweltbericht für den Flächennutzungsplan sowie für den Bebauungsplan und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet unter www.peiting.de/kategorie/rathaus/bauleitplanung  vom 30.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:

Die Planunterlagen liegen vom 30.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, 1. Stock Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und werden mit veröffentlicht:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch, Bevölkerung Bestandssituation mittel bis hoch; Geringfügige Beeinträchtigung; Schutzgut würde in bisheriger Form weiterbestehen, siehe Umweltbericht
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Tierökolische Kartierung v. April und Oktober 2024; Kartierung von Braunkehlchen; Eine Beeinträchtigung der Funktionalität der vorkommenden Populationen wird insgesamt in Folge der Planungen nicht erfolgen, siehe Gutachten und Umweltbericht
Fläche, Geologie und Boden Vorhaben hat kaum negative Konsequenzen für die Bodenfunktion, Auswirkung als gering zu bewerten, siehe Umweltbericht
Wasser (Grund- und Oberflächenwasser) Geringe Auswirkungen,  siehe Umweltbericht
Luft und Klima Geringe Auswirkungen, durch Energieerzeugungstechnik werden keine Emissionen verursacht, siehe Umweltbericht
Landschaft Mittlere Auswirkungen, Fläche erfüllt keine Freizeit- und Erholungsfunktion, wird aber dennoch als vergleichsweise hochwertig beurteilt, siehe Umweltbericht
Kulturelles Erbe und Sachgüter Geringe Auswirkung, Blickbezüge auf die denkmalgeschütze Friedhofskapelle werden sich verändern, sind aber aktuell selbst durch vorhandene Bäume und Gehölze abgeschirmt, siehe Umweltbericht
Wechselwirkungen zw. Schutzgüter Gering mit max. mittlere Auswirkungen, Wechselwirkungen vorallem zwischen Boden und Wasser sowie innerhalb des Schutzgutes Tiere und Pflanzen, jedoch keine gravierenden Konsequenzen, siehe Umweltbericht

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.peiting.de/kategorie/rathaus/bauleitplanung eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Peiting, 26.09.2025

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister