Der Markt Peiting veräußert im Ortsteil Birkland im neuen Baugebiet „An der Almenstraße“ insgesamt 5 Bauparzellen für eine Bebauung mit Einzelhäusern. Die Grundstücke, die Flächen von 586 qm – 731 qm aufweisen,  werden – entsprechend der geltenden Vergaberichtlinie „Birkland“ – nach einem Bewerbungsverfahren an die Interessenten mit der erzielten höchsten Punktzahl zugeteilt. Die Interessenten haben die Möglichkeit, in der Bewerbung mehrere Grundstücksalternativen anzugeben. Die gemeindlichen Grundstücke sind in dem beigefügten Lageplan mit einer Flurstücks-Nummer und der Flächenangabe gekennzeichnet. Die rot durchgestrichenen Grundstücke werden nicht durch die Gemeinde veräußert.

Der Marktgemeinderat Peiting hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 die Kaufpreise für die gemeindlichen Grundstücke festgelegt: Der reguläre Kaufpreis beläuft sich auf 280 EUR / qm, der ermäßigte Kaufpreis auf 224 EUR / qm. Die Voraussetzungen für die Ermäßigung (Einkommens- und Vermögensgrenzen) können Sie den Vergaberichtlinien “Birkland” entnehmen. Jeweils zusätzlich zum Kaufpreis sind u. a. die kommunalen Beiträge (z. B. Erschließungskosten, Kostenerstattung für Ausgleichsflächen, etc.) zu entrichten. Die Höhe dieser Beiträge können Sie den beigefügten Preisblättern entnehmen. Die Herstellungsbeiträge sowie die Grundstücksanschlusskosten für die Abwasserentsorgung werden gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen angefordert. Für die Wasserversorgung werden diese Beiträge und Kosten direkt vom Wasserbeschaffungsverband Birkland erhoben. Zudem haben die Käufer die Notariats- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die in der Vergangenheit bereits ein Wohnbaugrundstück vom Markt Peiting erworben haben, nicht antragsberechtigt für die Grundstücke sind.

Ebenso ist zugleich mit der Bewerbung eine grundsätzliche Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts für das geplante Vorhaben (zumindest für den angedachten Grunderwerb!) bzw. sofern keine Kreditfinanzierung notwendig sein sollte, eine Aufstellung, aus der die gesicherte Finanzierung des Vorhabens ersichtlich ist, einzureichen. Damit soll vermieden werden, dass Bewerber nach der erfolgten  Zuteilung der Baugrundstücke, ein zugeteiltes Grundstück aufgrund fehlender Finanzierbarkeit des Projektes nicht in Anspruch nehmen können. Wir bitten daher, die finanzielle Machbarkeit des Vorhabens vor der Bewerbung eingehend zu prüfen.

Auch möchten wir darauf hinweisen, dass für das Baugebiet ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, der von den künftigen Bauherren zu beachten ist. Sollten Sie nicht sicher sein, ob das von Ihnen gewünschte Vorhaben den Regelungen des Bebauungsplanes entspricht, setzen Sie sich gerne zur Klärung – vor einer möglichen Bewerbung – mit unserem gemeindlichen Marktbauamt (Frau Maeße, Tel. Nr. 08861/599-43, email: bettina.maesse@peiting.de) in Verbindung. Der einschlägige Bebauungsplan steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Sie mit dem Kauf eines gemeindlichen Baugrundstückes bestimmte – zeitlich begrenzte – Verpflichtungen (z. B. Bau- und Wohnverpflichtung) bzw. Verfügungsbeschränkungen eingehen. Näheres ist aus den Vergaberichtlinien ersichtlich.

Bitte fügen Sie der Bewerbung die entsprechenden, im Antragsbogen genannten, vollständigen Unterlagen (z. B. Einkommensteuer-Bescheide, sonstige Bescheinigungen) bei, da ansonsten die Bewerbung unter Umständen nicht gewertet werden kann.

Das Bewerbungsverfahren wird vom 07.07. bis 31.08.2025 durchgeführt. Die abgefragten Angaben / Daten in der Bewerbung sind auf den Stichtag 07.07.2025 zu beziehen. Nach dem Eingang der vollständigen Bewerbung und dem Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt zeitnah die Auswertung und Vergabeentscheidung durch den Markt Peiting. Darauf folgend und nachdem Sie uns die unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung zurückgereicht haben, kann die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vorgenommen werden, im Anschluss an die Beurkundung und die Bezahlung des Kaufpreises kann dann – nach der Einreichung des Bauantrages sowie der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Mitteilung der Genehmigungsfreistellung – mit der Bebauung des Grundstücks begonnen werden.

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das entsprechende (am PC ausfüllbare) Bewerbungsformular, das wir ab dem 07.07.2025 unten zum Download / Ausdruck bereitstellen. Ebenso stellen wir Ihnen weitere wichtige Unterlagen zur Verfügung (z. B. Bebauungsplan, Kostenzusammenstellungen, Vergaberichtlinien, etc.).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Bewerbungsformular Lageplan Luftbild Luftbild Übersicht Bebauungsplan Nr. 94 - An der Almenstraße 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 94 - An der Almenstraße Vergaberichtlinien Birkland Preisblatt ermäßigt, Hs-Nr. 2 Preisblatt regulär, Hs-Nr. 2 Preisblatt ermäßigt, Hs-Nr. 5 Preisblatt regulär, Hs-Nr. 5 Preisblatt ermäßigt, Hs-Nr. 6 Preisblatt regulär, Hs-Nr. 6 Preisblatt ermäßigt, Hs-Nr. 7 Preisblatt regulär, Hs-Nr. 7 Preisblatt ermäßigt, Hs-Nr. 8 Preisblatt regulär, Hs-Nr. 8 Hinweisblatt DSGVO Hinweisblatt Ermittlung Gesamteinkommen

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86971 Peiting

Herr Stefan Kort
Telefon: 08861/599-22
E-Mail: stefan.kort@peiting.de

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