Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Änderung der Widmung einer Ortsstraße und einer Gemeindeverbindungsstraße

Inhalt:

Berichtigung nach Art 3 (2) BayStrWG
Im Zuge der digitalen Übernahme des Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass einige Eckpunkte der Verfügung zu ändern sind.

Begründung:

Anfangs- und Endpunkte, die Streckenkilometer sind zu ändern, auch müssen Flurnummern gestrichen werden, sowie Flurnummern aufgenommen werden. Bei der Ortsstraße müssen die Stichstraßen aufgenommen werden.

1a.       Straßenbeschreibung Gemeindeverbindungsstraße

Straße: Ammergauer Straße (BVBlatt 151)
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;
Flurnummern: 579/19; 579/30, 579/88, Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Grundstück V-Markt; Südl. Flurstücksgrenze 579/88 (Beginn B23 – Eigentümer BRD);
Endpunkt: Südöstliche Auffahrt zur Umgehung; Einmündung in die Ortsstraße Ammergauer Straße (Einfahrt Zeißlerweg – südl. Flurstücksgrenze 2535/5);
Länge: 1,063 km; 0,671 km;
Baulastträger: Markt Peiting;

1b.       Straßenbeschreibung Ortsstraße

Straße: Ammergauer Straße  (BVBlatt 156)
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;
Flurnummern: 64/8; 69/5; 69/6; 69/7; 326/3; 2385/5; 2377/0 (Teilw); 64/21 (Teilw); 2540/3; 2538/3; 579/25; 2535/4; 73/2; 579/18; 64/15 (Teilw); 305/1; 579/46; 579/49; 579/48; 2385/8; 2537/7; 579/34; 579/30 (Teilw), alle Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Peitnachbrücke am Rathaus; Peitnachbrücke am Rathaus; (Beginn FlurNr. 579/17);
Endpunkt: Grundstück V-Markt; Einmündung in die GVS „Ammergauer Straße“ (südl. Ende FlurNr. 2535/5);
Länge: 0,984 km; 1,660 km;
Baulastträger: Markt Peiting;

 2.  Verfügung

Die unter 1a. bezeichnete bestehende Gemeindeverbindungsstraße ist zu ändern.

Die unter 1b. bezeichnete bestehende Ortsstraße ist zu ändern.

3. Wirksamwerden

Die Verfügungen wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.

4. Bekanntmachungsnachweise

Ausgehängt am:

 

23.03.2026

Abgenommen am:

 

24.04.2026

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

Keine Veröffentlichung

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

 

Weitere Bekanntmachungen:

Veröffentlichung zum gleichen Zeitraum auf der Homepage

 

Für die Richtigkeit:

 

 

16.03.2026

Datum, Unterschrift

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

 

 

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de