Die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versicherten Arbeitgeberbetriebe sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Gefahren und Maßnahmen für ihre Sicherheit und Gesundheit aufzuklären.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz 1.1. Die sogenannte Unterweisung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit und dann in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich, erfolgen. Grundlagen hierfür können beispielweise die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanleitungen sowie -anweisungen und spezielle Unterweisungshilfen sein.
Die SVLFG stellt auf ihrer Internetseite Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung, Musterbetriebsanweisungen und -unterweisungshilfen unter www.svlfg.de > Prävention > Praxishilfen zur Verfügung. Unterweisungshilfen sind auch in polnischer, russischer und rumänischer Sprachen abrufbar.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

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