Das Bundesamt für Justiz (BfJ) weist in einer Pressemitteilung, die Sie hier als pdf.-Dokument abrufen können, darauf hin, dass ab sofort sowohl Führungszeugnisse, als auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden können.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind jedoch:
– ein neuer elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist
– ein passendes Kartenlesegerät und
– ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z.B. Scanner, Digitalkamera), um Nachweise hochladen zu können.

Das Online-Portal zur Beantragung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Weitere Informationen können Sie der o. g. Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz  sowie den FAQ unter folgendem Link https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4A9D70531603794A5D24#frage1

entnehmen.

 

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