Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 01.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „An der Bachstraße“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt. Die Durchführung einer Umweltprüfung entfällt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 10.07.2025 – 18.08.2025 im Zusammenhang mit der Veränderungssperre durchgeführt.
Die Änderung umfasst folgenden Geltungsbereich:
Der Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „An der Bachstraße“ für das dargestellte Gebiet und die Begründung werden im Internet unter www.peiting.de/kategorie/rathaus/bauleitplanung vom 28.10.2025 bis einschließlich 27.11.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:
Die Planunterlagen liegen vom 28.10.2025 bis einschließlich 27.11.2025 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, 1. Stock Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@peiting.de und bei Bedarf in Textform an Markt Peiting, Hauptplatz 4, 86971 Peiting oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Änderung nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.peiting.de/kategorie/rathaus/bauleitplanung eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Peiting, 20.10.2025
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister