Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung (Art. 8 BayStrWG)

Inhalt:

Einziehung des Fuß- und Radweges wegen Kündigung durch die Firma TQ wegen “Eigenbedarf”

Begründung:

Das Grundstück der Möbelfirma Heinzelmann wurde durch die Firma Agfa gekauft. Um der Peitinger Bevölkerung einen Durchweg von der Seestraße zur Dr. Kisselmann-Straße zu ermöglichen, wurde ein Gestattungsvertrag 1992 mit den Partnern Markt Peiting und Fa. Agfa getroffen. Vertragsgegenstand war die Nutzung einer Teilfläche des Firmengrundstückes als Fuß- und Radweg für die Öffentlichkeit.
Eine ausdrückliche Zustimmung zur Widmung dieses Weges wurde allerdings durch die Fa. Agfa nicht gegeben.  Im Gestattungsvertrag ist eine Kündigungsklausel und ein Widerrufsrecht der Nutzung des Weges mit aufgenommen worden. Die Baulast trug der Markt Peiting.
1995 wurde dieser Fuß- und Radweg mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 08.02.1994 als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet.

Die Grundstücke der Firma Agfa wurden durch die Firma TQ-Group GmbH 2021 übernommen, die Nutzung der Teilfläche war bis dato für sie kein Problem. Aufgrund des seit kurzem erhöhten Sicherheitsbedürfnisses der Firma TQ-Group GmbH wurde dieser Gestattungsvertrag fristgerecht gekündigt. Da die Zustimmung zur Widmung durch die Firma TQ-Group GmbH aus oben genannten Gründen nicht gegeben werden kann, muss diese für den beschränkt öffentlichen Weg Nr. 348 „Fuß- und Radweg von der Seestraße zur Dr. Kisselmann-Straße“ eingezogen werden.
Straßenbeschreibung

Straße: Fuß- und Radweg von der Seestraße zur Dr.-Kisselmann-Straße
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine
Flurnummern: 1343/0; 1343/2; 1343/1, Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Einmündung in die Seestraße;
Endpunkt: Einmündung in die Dr. Kisselmann-Straße;
Länge:  0,218 km;
Baulastträger: Markt Peiting gem. Vertrag v. 21.12.92;

 

  1. Verfügung

Die unter 1. bezeichnete gewidmete bestehende Straße (beschränkt öffentlicher Weg) ist einzuziehen.

  1. Wirksamwerden

Der Einzug der Widmung ist am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.

 

 

  1. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:

 

18.06.2025

Abgenommen am:

 

18.07.2025

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

 

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

 

Weitere Bekanntmachungen:

Gleicher Veröffentlichungszeitraum auf der Homepage Peiting.de

 

Für die Richtigkeit:

 

 

17.06.2025

Datum, Unterschrift

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Musterbild aus dem Internet

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

 

 

 

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