Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung (Art. 6 BayStrWG)

Inhalt:

Das Bestandsverzeichnis wird gerade durch das Marktbauamt von analog auf digital umgestellt. In diesem Zuge werden alle Widmungen überprüft und notwendigerweise geändert.
Bei der Änderung der Schongauer Straße (GVS 148 und OS 155) wurde erkannt, dass der Fuß- und Radweg entlang der GVS Schongauer Straße noch nicht gewidmet ist.

Begründung:

Der Begleitweg entlang der Schongauer Straße zwischen dem Ortsrand Peiting und der Gemeindegrenze Schongau wird als Fuß- und Radweg gewidmet. Da er lediglich durch den Landwirtschaftlichen Verkehr und den Anwohnern des einzelnen Hauses Lexe 3 überquert wird, um auf die genutzten Flächen oder Wohnstraße zu kommen, wird er als beschränkt öffentlicher Fuß- und Radweg gewidmet.  Er erfüllt, wie gesetzlich vorgegeben, mit 2 Meter Mindestbreite außerorts die Voraussetzungen zu einem beschränkt öffentlichen Weg.

  1. Straßenbeschreibung
Straße: Fuß- und Radweg Richtung Schongau (BV 357)
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: nur Fuß- und Fahrradverkehr;
Flurnummern: 579/61, Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Drosselstraße;
Endpunkt: Gemarkungsgrenze Schongau;
Länge: 0,470 km;
Baulastträger: Markt Peiting;

 

  1. Verfügung

Der unter 1. bezeichnete bestehende beschränkt-öffentliche Weg ist zu widmen.

  1. Wirksamwerden

Die Verfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.

 

4. Bekanntmachungsnachweise

Ausgehängt am:

 

28.09.2026

Abgenommen am:

 

26.10.2026

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

keine Veröffentlichung

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

 

Weitere Bekanntmachungen:

Veröffentlichung auf der Homepage Peiting.de zum gleichen Zeitpunkt

 

Für die Richtigkeit:

 

 

24.09.2026   Sabine Baar

Datum, Unterschrift

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI 2007, S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

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