Inhalt:
Das Bestandsverzeichnis wird gerade durch das Marktbauamt von analog auf digital umgestellt. In diesem Zuge werden alle Widmungen überprüft und notwendigerweise geändert.
Im Rahmen der Überarbeitung der Ortsstraße „Hauptplatz“ wurde festgestellt, dass der Platz vor dem Rathaus bislang nicht offiziell gewidmet ist.
Begründung:
Auf dem Platz findet kein fließender Verkehr statt, somit liegen keine Voraussetzungen für eine Ortsstraße vor.
Da derzeit jedoch keine verkehrsrechtliche Beschränkung, beispielsweise ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge, besteht, kann keine Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg vorgenommen werden.
Deshalb wird der Platz als Eigentümerweg nach Art 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet.
Ein Eigentümerweg ist vereinfacht gesagt eine Straße oder Fläche, die sich im Eigentum einer bestimmten Person oder – wie in diesem Fall – des Marktes Peiting befindet und der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzung kann dabei eingeschränkt oder uneingeschränkt sein.
Für den Platz vor dem Rathaus in Peiting bedeutet das:
• Eigentum: Der Platz gehört weiterhin der Marktgemeinde Peiting.
• Öffentliche Nutzung: Bürgerinnen und Bürger dürfen den Platz im vorgesehenen Umfang nutzen, beispielsweise zum Parken, als Fußgängerfläche sowie für Märkte und Veranstaltungen.
Die Nutzung der Öffentlichkeit des Platzes umfasst insbesondere:
• das Parken von Kraftfahrzeugen,
• die Nutzung durch Fußgänger,
• die Durchführung von Märkten sowie
• die Durchführung von Veranstaltungen.
Die bestehende Widmung der Ortsstraße „Hauptplatz“ (BV 37) sowie des beschränkt-öffentlichen Weges „Adolph-Kolping-Weg“ (BV 351) bleibt von der Widmung des Platzes als Eigentümerstraße unberührt.
- Straßenbeschreibung
| Straße: | Hauptplatz (BV 36) |
| Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
| Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: | keine; |
| Flurnummern: | 145/0 (Teilw); 149/2 (Teilw); 147/0, alle Gemarkung Peiting; |
| Anfangspunkt: | Ortsstraße Hauptplatz siehe Lageplan ; |
| Endpunkt: | beschränkt öffentlicher Weg “Adolph-Kolping-Weg” – siehe Lageplan; Eingänge Rathaus 2 und 3, Toiletten – siehe Lageplan;
Parkplatz der Kreissparkasse – siehe Lageplan; Eingang Bauamt Hauplatz 4 – siehe Lageplan; |
| Länge: | 0,130 km; da es ein Platz ist, ist eine Längenangabe nicht eindeutig möglich |
| Baulastträger: | Markt Peiting; |
- Verfügung
Der unter 1. bezeichnete Platz ist als Eigentümerweg zu widmen.
- Wirksamwerden
Die Verfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
4. Bekanntmachungsnachweise
| Ausgehängt am:
19.10.2026 |
Abgenommen am:
16.11.2026 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
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Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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| Weitere Bekanntmachungen:
Veröffentlichung zum gleichen Zeitpunkt auf der Homepage Markt Peiting |
Für die Richtigkeit:
15.10.2026 Baar, Sabine Datum, Unterschrift |
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Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI 2007, S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
