Inhalt:
Im Zuge der digitalen Übernahme des Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass dieser Weg noch zu widmen ist.
Begründung:
Mit dem Bau der Umgehungsstraße (1999) musste die B23 (von Peiting Richtung Rottenbuch) bis zur Auffahrt Umgehungsstraße erneuert werden. Hier wurde die Gelegenheit genutzt einen Begleitweg für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Da er nicht für die Bewirtschaftung der Felder für den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird, wird er als beschränkt öffentlicher Fuß- und Radweg gewidmet. Er erfüllt, wie gesetzlich vorgegeben, mit 2 Meter Mindestbreite außerorts die Voraussetzungen zu einem beschränkt öffentlichen Weg. (siehe Protokoll Bau- und Umweltausschuss vom 24.02.2026)
- Straßenbeschreibung
| Straße: | Fuß- und Radweg nach Ramsau |
| Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
| Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: | Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr; |
| Flurnummern: | 579/41(Teilw); 579/88 (Teilw); 2528/1; 2509/0 (Teilw); 2391/0 (Teilw); 2392/0 (Teilw); 2393/0 (Teilw), alle Gemarkung Peiting; |
| Anfangspunkt: | Einmündung in den Begleitweg der Umgehungsstraße “Ausfahrt Süd”; |
| Endpunkt: | 1. Einmündung Zeißlerweg (FlurstückNr. 2535/5);
2. Einmündung Untereggfeldweg; |
| Länge: | 0,965 km; |
| Baulastträger: | Markt Peiting; |
- Verfügung
Der unter 1. bezeichnete neugebaute beschränkt-öffentlicher Weg ist zu widmen.
- Wirksamwerden
Die Verfügung ist am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.
- Bekanntmachungsnachweise
| Ausgehängt am:
23.03.2026 |
Abgenommen am:
24.04.2026 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
Keine Veröffentlichung |
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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| Weitere Bekanntmachungen:
Veröffentlichung zum gleichen Zeitraum auf der Homepage des Marktes Peiting
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Für die Richtigkeit:
17.03.2026 Datum, Unterschrift |
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Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
