Im Rahmen der Umsetzung der Natura 2000 Verordnung (BayNat2000V) soll für die Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) die genaue Abgrenzung im Maßstab 1:5000 sowie die gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele gemäß den Vorgaben des Unionsrechts festgesetzt werden.

Um Eigentümern und Nutzern von Flächen, die in oder an Natura 2000 Gebieten liegen, die Möglichkeit zu eröffnen, sich zu informieren und ggfs. Einwendungen einzubringen, wird bis 01.05.2015 noch eine Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete im Gemeindegebiet Peiting (Stand Januar 2015), können Sie folgend abrufen. Diese Gebiete stellen einen Entwurf dar und sind Grundlage für die laufende Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

SW.017.23
SW.018.20
SW.018.19
SW.018.24
SW.018.23
SW.018.21
SW.017.22
SW.017.20
SW.017.19
SW.016.21
SW.016.20
SW.016.19
SW.015.21
SW.015.20
SW.015.19
SW.014.21
SW.014.20
SW.014.19
SW.013.21
SW.013.20
SW.013.19

Nähere Informationen können Sie auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter folgendem Link abrufen:
http://q.bayern.de/natura2000-Beteiligung

 

 

 

 

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