Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Berichtigung (Art 3 (2) BayStrWG)

Inhalt:

Berichtigung nach Art 3 (2) BayStrWG
Das Bestandsverzeichnis wird gerade durch das Marktbauamt von analog auf digital umgestellt. In diesem Zuge werden alle Widmungen überprüft und notwendigerweise geändert.
Ein Stück der Straße wird anhand eines Bebauungsplanes aufgestuft.

Begründung:

Im rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet am Bühlach“ von 2022 ist die darin bezeichnete Verkehrsfläche Bühlachstraße als Ortsstraße zwischenzeitlich hergestellt, vermessen und der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksfläche. Das Stück der Ortsstraße ist nunmehr nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen.
Bei der Durchsicht der Widmung der Ortsstraße Bühlachstraße von 1961 wurden noch mehrere notwendige Änderungen sichtbar.

Zusätzlich zu der Widmungsverlängerung in Richtung Bühlach muss auch die Ortsstraße in der zweiten Teilstrecke zum Vorderen Einwärtsweg (ÖFW) geändert werden.

Die Ortsstraße verläuft seit 1970 bis zum nördlichen Ende des Flurstücks 1731 (Ende Teerung). Die Bühlachstraße erhielt damals durch die Industrieansiedlung einen Ortsstraßencharakter und wurde aufgestuft.

Im Jahr 2001 wurde der Bebauungsplan Nr. 62 „ehem. Pröbstl-Betriebsgelände“ rechtskräftig. Dadurch wurde die Bebauung baurechtlich legitim und die geschlossene Ortslage für die Ortsstraße Bühlachstraße rückte bis Einmündung Hauerweg, wie im Bebauungsplan so vorgesehen. Die Verlängerung der Ortsstraße bis zur nördlichen Ecke der Einmündung Hauerweg und gleichzeitig eine Verkürzung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Vorderer Einwärtsweg“ ist notwendig.  Dadurch ändert sich beim ÖFW nicht nur die Länge, sondern auch der Anfangspunkt und Endpunkt, sowie einige Flurnummern.

Die Gleisanlage, die das Bergwerk, sowie die Bayerischen Hütten- und Salzbergwerke mit dem Bahnhof verbunden haben, wurde 2019 ausgebaut. Der Eigentümer des Flurstückes der ehem. Gleisführung ist der Markt Peiting. Somit kann die Teilstrecke in der Widmung mit der Sonderbaulast für Industriegleis der BHS herausgenommen werden.
(Sitzung Bau- und Umweltausschuß Markt Peiting vom 30.06.2026)

A:  Bühlachstraße

Straßenbeschreibung Ortsstraße

Straße: Bühlachstraße (BV 19)
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;
Flurnummern: 1723, 1762 (Teilw), 3928/3, 1736 (Teilw), 3928/2 (Teilw);

alle Gemarkung Peiting

 

Anfangspunkt: Einmündung der Schönriedlstraße
Endpunkt: Grundstück Fl.Nr. 1731 (bis Teerung);

1.     Einmündung in den Hauerweg;

2.    Westliches Eck des Flurstücks 3923/2;

Länge: 1. 0,000 km bis 0,200 km  Baulast: Markt Peiting

2. 0,200 km bis 0,214 km  Baulast: BHS (Sonderbaulast Industriegleis)

3. 0,214 km bis 0,530 km  Baulast: Markt Peiting

1. 0,000 km bis 0,501 km  Schönriedlstraße bis Einmündung Hauerweg

2. 0,501 km bis 0,635 km Straßenteilung bis südl. Ende FlNr. 3923/2

 

Baulastträger: 0,516 km Markt Peiting, 0,014 km Industriegleis;  Markt Peiting;

B:  Vorderer Einwärtsweg

Straßenbeschreibung Öffentlicher Feld- und Waldweg

Straße: Vorderer Einwärtsweg (BV 207)
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;  teilweise ausgebaut
Flurnummern: 4010/3; 4140/1; 3680/0; 3679/0 (Eigentümer BRD); 1410/11; 1410/10; 3678/0 (Teilw); 1736 (Teilw); 1310/1; 2037 (Teilw, Eigentümer DB Netz AG) alle Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Bühlachstraße bei Grundstück Fl.Nr. 1731;

Einmündung Bühlachstraße (bei Hauerweg);

Endpunkt: in Fl.Nr. 5667; Westliche Grundstücksgrenze FlurNr. 5668;
Länge: 2,150 km; 2,280 km;
Baulastträger: km 1,080 bis 1,0835 Deutsche Bundesbahn; ansonsten Beteiligte nach Art. 54 Abs. 1 BayStrWG;

0,000 km bis 0,790 km Markt Peiting (ausgebauter ÖFW)

0,790 km bis 1,055 km Beteiligte nach Art. 54 Abs. 1 BayStrWG;

1,055 km bis 1,075 km DB Netz AG;

1,075 km bis 2,280 km Beteiligte nach Art. 54 Abs. 1 BayStrWG;

C: Alte Bühlachstraße

Straßenbeschreibung öffentlicher Feld- und Waldweg

Straße: Alte Bühlachstraße (BV 209)
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine; nicht ausgebaut
Flurnummern: 3928/2 (Teilw); Gemarkung Peiting
Anfangspunkt: Bühlachstraße; Einmündung Bühlachstraße (südl. Ende FlNr. 3923/2);
Endpunkt: Abzweigung des öffentl. Feldweges a.d. Bühlach; Einmündung “Weg auf dem Bühlach” (BV 210);
Länge: 0,425 km; 0,362 km;
Baulastträger: Beteiligte nach Art. 54 Abs. 1 BayStrWG;

 

  1. Verfügung

Die unter A bis C bezeichneten bestehende Straße sind zu ändern.

  1. Wirksamwerden

Die Verfügung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.

 

  1. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:

 

13.07.2026

Abgenommen am:

 

14.08.2026

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

Keine Bekanntmachung

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

 

Weitere Bekanntmachungen:

Veröffentlichung zum gleichen Zeitraum auf der Homepage des Marktes Peiting

 

Für die Richtigkeit:

 

 

10.07.2026 Baar, Sabine

Datum, Unterschrift

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:              Postfach 200543, 80005 München

Hausanschrift:                   Bayerstraße 30, 80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI 2007, S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Phone: +49 8861 599-61
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